Düsseldorf..

Ein erstes Urteil ist gesprochen: Zu zehn Jahren Haft hat das Landgericht Alexander F. (41) für die Attacke auf einen Makler (55) und seine Ehefrau (53) in Benrath verurteilt. Das Gericht wertete die Tat als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Der Prozess um den Mord an einem Bekannten (33) des Angeklagten, dessen Leiche im Schlosspark Eller gefunden wurde, ist abgetrennt und wird im Sommer neu aufgerollt.

Alexander F. hatte am Morgen des 10. August 2012 dem Makler aufgelauert, als der zur Arbeit fahren wollte. Maskiert und mit einer Pistole in der Hand stieg er in dessen Auto ein, fesselte den schockierten Mann und zwang ihn auf den Rücksitz.

Zufällig bemerkte die Ehefrau des Maklers das Geschehen, riss die Autotür auf. Alexander F. stach mit einem Messer auf den Ehemann ein, traf ihn unter anderem im Gesicht. Als die Frau den Täter aus dem Auto ziehen wollte, stach er auf sie. Erst als durch das Schreien der Frau Passanten dazukoman, hatte Alexander F. die Flucht ergriffen, wurde aber bald gefasst. Das Ehepaar wurde bei dem Überfall schwer verletzt, hat bis heute an den psychischen Folgen zu leiden.

Angeklagter habe Tod des Maklers in Kauf genommen

Nach Ansicht des Gerichts wollte Alexander F. den Makler dafür zur Rechenschaft ziehen, dass er ihm keine neue Wohnung vermittelt hatte. Er habe den Makler mit dessen eigenem Auto „woandershin“ fahren wollen, um ihn dort zu verletzen oder sogar zu töten.

Der Angeklagte hatte ausgesagt, er habe den Makler nur „beeindrucken“ wollen, damit der endlich für ihn tätig wird. Das glaubte das Gericht nicht, denn er hatte sich nicht nur eine Waffe, sondern auch ein Messer, Handschellen, Klebeband und einen Elektroschocker besorgt und sich maskiert. Bei den Messerstichen im Auto habe er den Tod des Maklers in Kauf genommmen.

Das haben die Verteidiger bestritten, sie stuften die Tat nur als gefährliche Körperverletzung ein. Ein konkretes Strafmaß forderten sie nicht. Sie versuchten auch, die Tat als Gefühlsausbruch darzustellen, der Angeklagte habe sich aus Frustration nicht mehr unter Kontrolle gehabt. Das jedoch hatte schon ein psychiatrischer Gutachter für unwahrscheinlich erklärt. Dazu sei Alexander F. während der Tat zu gezielt vorgegangen. Andere Anzeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit fand er auch nicht.

Zweiter Prozess wird im August neu aufgerollt

In Bezug auf den Mord hat sich das Gericht auf den Sommer vertagt. Alexander F. hat bestritten, seinen Freund getötet und dessen Leiche vergraben zu haben. Staatsanwalt Christoph Kumpa glaubt, dass er dem Freund erst die PIN-Nummer abgepresst, ihn dann getötet hat. Er hält die Indizien gegen Alexander F. für überzeugend.

Ob sich das Gericht davon überzeugen lässt, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall ist dafür noch eine längere Beweisaufnahme nötig. Der Angeklagte sitzt bereits lange in Untersuchungshaft, doch ohne Urteil soll niemand unverhältnismäßig lang in Haft bleiben. Daher hat das Gericht Alexander F. jetzt zunächst wegen der Attacke in Benrath verurteilt. Nun kann er in Strafhaft den zweiten Prozess abwarten.