Um sechs Bubbles drehte sich gestern ein Prozess vor dem Amtsgericht, sechs kleine Päckchen, die normalerweise Drogen enthalten (Bubbles). Ob darin aber wirklich Drogen waren, ist nicht mehr zu klären. Unklar ist auch, wer damit eigentlich handeln wollte.

Angeklagt wegen „unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln“ ist ein arbeitsloser Gerüstbauer (49) mit zahlreichen Vorstrafen. Er soll die sechs Bubbles für 50 Euro als Heroin an zwei Männer verkauft haben. Nach deren Aussage war darin aber kein Heroin, sondern Make-up. So haben sie es der Polizei erzählt.

Die wurde am Abend des 14. Dezember 2011 an die Oststraße gerufen, wo drei Männer miteinander rangelten. Zwei davon erklärten, sie hätten den Dritten zur Rede stellten wollen, der sie beim Drogenverkauf betrogen habe.

Vor Gericht widersprach der Angeklagte: „Ich hab' noch nie Drogen verkauft. Die wollten mir ja was verkaufen!“ Er sei damals auf dem Weg nach Hause gewesen, als sie ihn ansprachen. Sie hätten ihm sechs Bubbles Heroin angeboten, einer habe ein Päckchen aus dem Mund gezogen. „Ich hab' gesagt, ich hab' damit nichts zu tun.“ Die Beiden seien ihm nachgelaufen: „Die wollten mir das aufzwingen.“ Der Polizei habe er noch gezeigt, wohin seine Verfolger die Bubbles weggeworfen hatten.

Die Zeugen fehlten

Die Polizei stellte die Päckchen sicher und ließ sie vernichten. Ob sie Heroin, Make-up oder beides enthielten, wurde nicht untersucht. Doch auch der Verkauf von Make-up wäre strafbar, wenn es als Heroin ausgegeben wird. Weil dem Gericht zahlreiche Zeugen fehlten, unter anderem auch die angeblich geprellten Kunden, wurde der Prozess in den August vertagt.