Düsseldorf. .

Eine Sekunde Unaufmerksamkeit kann teuer werden. Das merkte eine Mutter (34), die auf ihrem Balkon an der Knechtstedenstraße ausgesperrt war und einen Schlüsseldienst brauchte. 450 Euro kostete ihre Befreiung. Strafbarer Wucher? Das Amtsgericht sagte „Nein“.

Angeklagt war der Inhaber (31) eines 24-Stunden-Schlüsselnotdienstes. Seine Arbeitsjacke mit breitem roten Streifen erinnert an die Panzerknacker aus dem Comic. Er beteuerte, er habe alles mit der Kundin abgesprochen.

Die schilderte, dass das Missgeschick an einem Sommermittag 2011 beim Fangenspielen mit ihren Söhnen passiert war. Plötzlich stand sie mit dem Siebenjährigen draußen, der Anderthalbjährige war allein in der Wohnung und die Balkontür zu. Der Kleine weinte. Sie rief um Hilfe, der Hausmeister konnte aber nichts tun. Denn ihr Wohnungsschlüssel steckte von innen. Also rief er den Schlüsselnotdienst.

Der öffnete erst die Wohnungstür, dann die Balkontür. Die Mutter nahm ihren kleinen Sohn in den Arm, dann erklärte ihr der Mann vom Schlüsseldienst, dass er das Schloss zerstören musste, sie ein neues brauche. Ob das teuer sei, habe sie gefragt, er habe sie beruhigt. „Er hat auch Preise genannt. Ich habe nicht gemerkt, dass es Nettopreise waren.“ Als sie am Ende die Gesamtsumme mit Mehrwertsteuer hörte, „war ich geschockt.“

Trotzdem unterschrieb sie die Rechnung. „In dem Moment war ich froh, dass alles in Ordnung war.“ Hinterher ärgerte sie sich. Und wandte sich an einen Anwalt. Der zeigte den Schlüsseldienst an. Doch das Gericht sprach den Inhaber frei. Denn zu Wucher nach dem Strafgesetzbuch gehörten nicht nur überhöhte Preise, sondern auch eine Zwangssituation, die ausgenutzt werde. Das habe der Angeklagte aber nicht getan. Er habe auf eigenes Risiko die Wohnungstür geöffnet, ohne die 34-Jährige gesprochen zu haben. Bevor er ein neues Schloss einbaute, habe sie zugestimmt.

Vor dem Gerichtssaal verteidigte der Schlüsselhelfer seinen Preis: „Ich kann das nicht für 50 Euro machen. Meine Mitarbeiter und ich sind 24 Stunden erreichbar, ich muss entsprechende Fahrzeuge parat halten.“