Düsseldorf. .
Auch beim zweiten Mal lautete das Urteil 13 Jahre Haft wegen Totschlags für Hassan M. Der 43-Jährige hat im Februar 2011 auf der Posener Straße seine Ex-Lebensgefährtin erstochen.
Die 42-Jährige hatte kurz zuvor den Mann verlassen, mit dem sie in Spanien zusammengelebt und der sie misshandelt hatte. In Düsseldorf wollte sie ein neues Leben beginnen. Doch ihr Ex suchte sie, befragte Menschen auf der Straße und in Sprachkursen mit einem Foto von ihr. Auf der Posener Straße passte er sie ab. Nach einem Wortwechsel trat er sie und stach ihr mit einem Messer in den Bauch. Sie starb später im Krankenhaus.
Passanten hatten die Tat gesehen, konnten den Täter aber nicht fassen. Die Polizei hatte schnell den Ex-Freund in Verdacht, vor allem, als seine Suche nach ihr bekannt wurde. Sie fasste den Marokkaner an seinem Wohnort in Spanien.
Schon im ersten Prozess wies er alle Vorwürfe von sich: „Ich sitzt unschuldig im Gefängnis!“ Er sei in Spanien gewesen und hätte zudem wegen seiner Krampfadern nie über einen Zaun fliehen können. Das Gericht verurteilte ihn im September 2011 dennoch wegen Totschlags zu 13 Jahren. Es stützte sich unter anderem auf DNA-Spuren am Messergriff und der Jacke des Opfers.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, verlangte eine intensivere Beweiswürdigung. So wurde für den zweiten Prozess ein neues DNA-Gutachten erstellt, dass wieder den Angeklagten als Täter auswies. Zeugen aus Spanien wurden per Videokonferenz vernommen. Sie konnten dem Angeklagten aber entgegen seiner Ankündigung kein Alibi für den 18. Februar 2011 geben. So blieb es bei dem bereits verhängten Urteil.