Düsseldorf. .
Nach dem missglückten Bombenanschlag am Bonner Hauptbahnhof ist erneut eine Diskussion über eine verschärfte Videoüberwachung auf Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen entbrannt, die vor allem vom Bundesinnenminister gefordert wird.
Der Düsseldorfer Datenschutzbeauftragte sieht das skeptisch. Tatsächlich hat die Videoüberwachung auch in Düsseldorf deutlich zugenommen - vor allem aber in Bereichen, wo privates Hausrecht gilt: bei der Rheinbahn, in Banken, Supermärkten, an Tankstellen, sogar in den öffentlichen Hallenbädern und an Wohnanlagen. In Düsseldorf sind tausende Überwachungskameras im Einsatz.
Hierbei geht es aber nicht um Terrorabwehr, sondern in erster Linie darum, Vandalen und Diebe abzuschrecken. Ein Überblick:
Öffentliche Straßen: Lediglich der Bolker Stern und künftig auch die gesamte Länge der Bolkerstraße wird mit Videokameras von der Polizei überwacht. Aber auch nur dort, so betont Polizeisprecher Andreas Czogalla, liegen die strengen rechtlichen Voraussetzungen vor: Die Bolkerstraße ist ein „Kriminalitätsbrennpunkt“ - und die Videokontrolle ist in einem Gesamtkonzept der Polizei eingebettet, wie es der Gesetzgeber fordert. Heißt: Bei einer am Monitor erkannten Straftat müssen die Polizeibeamten innerhalb kürzester Zeit vor Ort sein. Dies wird in diesem Fall durch die nahe gelegene Altstadt-Wache sichergestellt. Ansonsten ist eine Videokontrolle nur bei einem konkreten Anfangsverdacht erlaubt. Eine abstrakte Terrorgefahr reicht hier als Begründung nicht aus.
Besitzer des herrenlosen Rucksacks meldete sich
Der Besitzer des herrenlosen Rucksacks, der am Mittwoch einen größeren Einsatz am Hauptbahnhof auslöste, ist ermittelt. Es handelt sich um einen jungen Fahrgast, der seinen Rucksack schlicht vergessen hatte, teilte die Bundespolizei auf Anfrage mit. Der Hinterausgang des Hauptbahnhofes musste für Stunden gesperrt werden. Erst dann war zweifelsfrei klar, dass es sich um ein harmloses Gepäckstück handelte. Der Besitzer hatte sich selbst gemeldet und erklärt, dass er den Rucksack aus Schusseligkeit vergessen hatte. Schadensersatzforderungen werden wohl auf ihn nicht zukommen. „Wir prüfen jeden Einzelfall“, so Bahnsprecher Jürgen Kugelmann. Aber hier sei offenkundig, das keine Absicht vorlag.
Bahnhöfe und Airport: Hier sind Kameras erlaubt, so regelt es das Bundespolizeigesetz. Allein der Düsseldorfer Hauptbahnhof verfügt über 70 Stück. Das Geschehen dort kann also gut auf den Bildschirmen in der Sicherheitszentrale verfolgt werden. Auch werden nach der zweiten „Modernisierungsoffensive“ der Deutschen Bahn in den nächsten Jahren fast alle S-Bahnhöfe in Düsseldorf mit Kameras ausgestattet sein. Damit will die Deutsche Bahn aber vor allem Vandalen und Randalierer abschrecken oder ermitteln.
Rheinbahn: Das Gleiche gilt für die Rheinbahn. Sie setzt bereits seit Jahrzehnten auf Videoüberwachung. „Das taten wir zuerst, um unsere betrieblichen Abläufe zu kontrollieren und die Passagierströme zu beobachten. Damit wir beispielsweise rechtzeitig erkennen konnten, wann wir einen Bahnsteig wegen Überfüllung schließen mussten“, erklärt Spreche Georg Schumacher. Heute sollen die Kameras den Fahrgästen auch ein subjektives Sicherheitsgefühl geben und Sachbeschädigungen und Übergriffe aufklären. „Die Terrordebatte hat für uns praktisch nie eine Rolle gespielt“, so Schumacher. Die höchste Kontrolldichte in den am meisten frequentierten Haltepunkten Hauptbahnhof und Heinrich-Heine-Allee wird übrigens nicht durch Kameras gewährleistet. Schumacher. „Dort haben wir unsere Sicherheitsleute konzentriert.“
Die Rheinbahn hat 250 Kameras in Bahnen und Bussen, sowie 350 an den Stationen. Die Geräte werden im nächsten Jahr mit einer neuen Software ausgestattet, um Bilder 72 Stunden speichern zu können. Die Kosten: 400 000 Euro.