Düsseldorf. .
„Ich habe den Wagen nicht gesehen!“, beteuerte der 42-Jährige. „Der war plötzlich da.“ Doch er hätte den Anhänger sehen müssen, der mit Warnblinklicht auf der rechten Spur des Josef-Beuys-Ufers stand. Er fuhr mit seinem Transporter ungebremst auf das Gespann auf und zerquetschte dessen Fahrer (45), der hinter dem Anhänger stand. Jetzt stand der 42-Jährige wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht.
Er ist Fahrer für einen Bonner Paketdienst, hatte in der Nacht auf den 19. März 2011 sein letztes Päckchen an der Ulmenstraße abgeliefert. Gegen 6.38 Uhr fuhr er am Josef-Beuys-Ufer auf den Anhänger. Das Opfer erlitt massive Quetschungen an Brust, Bauch und Becken, der rechte Unterschenkel wurde abgetrennt, er starb kurz danach. Die Anklage warf dem Fahrer vor, trotz Übermüdung gefahren und in Sekundenschlaf gefallen zu sein. Laut Fahrtenschreiber sei er in den Tagen zuvor viel zu lange gefahren, einmal sogar 19 Stunden. Das bestritt der Angeklagte. Er wisse auch gar nicht, wie man die Geräte bediene. Er fahre die Nachtschicht von 23 Uhr bis 6 Uhr. So sei es auch am 19. März gewesen: „Alles war wunderbar.“
Er glaube sich an einen Lkw vor seinem Transporter zu erinnern, der habe ihm wohl die Sicht genommen. Das stieß auf Skepsis: „Den haben Sie bisher nicht erwähnt“, so der Richter. „Man kann sich etwas auch schönreden und einen Lkw hineindenken.“ Einen Sekundenschlaf könne er nicht ausschließen, gab der Angeklagte kleinlaut zu.
Das Gericht verurteilte ihn zu anderthalb Jahren auf Bewährung. Zudem muss er den Führerschein abgeben, darf ihn neun Monate nicht neu beantragen.