Düsseldorf. .
16 tödliche Messerstiche wertete das Landgericht gestern nach einem zweiten Prozess nicht mehr als Totschlag, sondern als Mord. Die Richter verurteilten den 33-Jährigen, der am 10. September 2010 seine Frau (34) erstochen hat, zu zehn Jahren Haft, ging dabei wegen seines emotionalen Ausnahmezustands von verminderter Schuldfähigkeit aus.
Der Angeklagte hatte im Prozess erklärt, sich an die tödlichen Stiche nicht mehr zu erinnern. Der Bluttat war ein Streit in der Küche der Wohnung an der Straße „Am Liefeld“ vorausgegangen. Er hatte ihr einen Stuhl auf den Kopf geschlagen, dann mit einem Messer zugestochen.
Diesmal befand das Gericht, die Frau sei bei der Tat arglos gewesen, habe nicht mit einem erheblichen Angriff rechnen können. Damit stellte das Gericht ein Mordmerkmal fest. Im ersten Prozess hatten die Richter entschieden, nach dem Stuhlangriff sei die Frau nicht mehr arglos gewesen, verhängten wegen Totschlags acht Jahre Haft. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben und eine Überprüfung der Mordmerkmale gefordert.
Viele Jahre hatte das Paar glücklich gelebt, obwohl sie taub und er intellektuell minderbegabt war. Als sie durch einen Computer mehr Kommunikationsmöglichkeiten entdeckte, hatte er eifersüchtig reagiert, war ausgezogen. Wegen der drei Töchter gab es weiter Kontakt. Dabei war es zu dem Streit gekommen.