Düsseldorf.. Anderthalb Monate nach der Großrazzia im Rotlichtmilieu ist Düsseldorfs Bordell-König Bert Wollersheim wieder auf freiem Fuß: Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass die Verdachtsmomente gegen den 61-Jährigen nicht ausreichen. In seinen Bordellen wurden Freier betäubt und ausgenommen.

Wieder frei: Düsseldorfs Bordell-König Bert Wollersheim (61) durfte am Montag seine Sachen packen und das Gefängnis verlassen. Das Landgericht Düsseldorf entschied im Rahmen einer Haftprüfung, dass die Verdachtsmomente gegen ihn nicht ausreichen.

Wollersheim war am 3. Juli bei einer Großrazzia im Rotlichtmilieu festgenommen worden. Den Hauptverdächtigen wird vorgeworfen, Freier mit K.O.-Tropfen außer Gefecht gesetzt und ausgenommen zu haben.

Den wehrlosen Männern sollen die Kredit- und EC-Karten genommen, diese dann mit Beträgen bis zu 10.000 Euro geplündert worden sein. Nach Ansicht der Ermittler spekulierten die Täter, dass die Opfer aus Scham keine Anzeige erstatten. Zur Sicherheit sollen jeweils kompromittierende Fotos geschossen worden sein.

 Einige Opfer wandten sich aber doch an die Polizei. Nach wochenlangen Ermittlungen durchkämmten rund 400 Beamte über vierzig Amüsierbetriebe, Bordelle, Wohnungen und Geschäfte im Rotlichtmilieu, nahmen zahlreiche Personen fest. Inzwischen sollen sich rund 50 Opfer bei der Polizei gemeldet haben.

Ermittlung gegen rund 100 Personen

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen rund 100 Personen, die Vorwürfe lauten: schwerer Raub, Erpressung, Betrug, Computerbetrug, schwerer Bandendiebstahl und gefährliche Körperverletzung. Als Hauptverdächtiger gilt Thomas M. (47). Er ist gemeinsam mit Bert Wollerheim Besitzer der PRD GmbH, Betreiberin unter anderem der bekannten Bordelle an der Düsseldorfer Rethelstraße.

Wollersheims Anwalt Carsten Rubarth hatte Haftbeschwerde eingelegt. Das Gericht entschied: Es sei „nicht mit großer Wahrscheinlichkeit von einer Täterschaft oder Teilnahme Wollersehims an den Straftaten auszugehen“.

Zwar hält die Kammer es für wahrscheinlich, dass es ein „System strafbarer Handlungen“ in den Bordellen gab. Aber könne man bisher nicht davon ausgehen, dass Wollerheim selbst an Planung und Ausführung beteiligte war. Die Staatsanwaltschaft kann gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen.