Düsseldorf. .
In schmutziger Wäsche wühlen, gilt gemeinhin als anrüchig. Doch der Rentner machte nach dem Tod seiner Lebensgefährtin genau im Wäschekorb einen überraschenden Fund: Zwischen Socken und Handtüchern entdeckte er einen Beutel mit 30 000 Euro. Das Geld konnte er gut gebrauchen. Doch dann verlangte der Nachlassverwalter die Summe, klagte sie vor dem Landgericht ein.
Mann fand das Geld, als er die Wohnung aufräumte
Weil die alte Dame keine nahen Angehörigen hatte, war ein Rechtsanwalt als Nachlasspfleger bestellt worden. Er muss die Interessen möglicher Erben sichern, nach denen dann gesucht wird. Als er den hinterbliebenen Freund der Rentnerin nach den Besitztümern der Verstorbenen befragte, erzählte der auch freimütig von dem Geldfund. Einige Zeit später verlangte der Nachlasspfleger dann das Geld, aber der 71-Jährige weigerte sich, es herauszugeben. Jetzt landete der Fall vor dem Landgericht.
Der Senior hatte das Geld gefunden, als er nach dem Tod seiner Freundin die gemeinsame Wohnung an der Oberkasseler Straße aufräumte, die persönlichen Sachen der Freundin sortierte. Eine Nachbarin half ihm dabei. Er behielt das Geld, glaubte, es stehe ihm zu. Immerhin habe seine Freundin einst zu ihm gesagt: „Du hast eine kleine Rente. Wenn ich tot bin, soll es dir später mal gut gehen.“
Der Anwalt wollte das gesamte Geld für mögliche Erben sichern. Für das Gericht war aber nicht erkennbar, warum die Summe nur der alten Dame gehört haben soll. Da das Paar zusammen gewohnt hatte, könne es sich auch um Ersparnisse beider Partner handeln.
Rentner machte Kosten für Beerdigung geltend
Darüber hinaus führte der Rentner an, er habe die Beerdigung seiner Freundin bezahlt und weitere Kosten gehabt. Am Ende einigte man sich auf einen Vergleich, nach dem der alte Herr noch 9037 Euro an den Nachlasspfleger zahlen muss.
Das kann er allerdings zunächst nicht, denn das Geld ist schon ausgegeben. Er sei in der Wohnung geblieben, die sehr teuer war, erklärte der 71-Jährige. Er wird seine Schulden nun abstottern müssen.