Um eine Tat als Mord einzustufen, muss das Gericht mindestens ein so genanntes Mordmerkmal feststellen:

  • Ein Mensch wurde getötet aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen.
  • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
  • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.
  • Das Gericht muss klären, ob Arif D. der Täter war, wenn ja, aus welchem Motiv. Davon hängt ab, ob er als Mörder lebenslang oder wegen Totschlags bis zu 15 Jahre in Haft muss.