Düsseldorf. .
Flüchtlinge und Asylbewerber wollen auf einer Mahnwache auf dem Johannes-Rau-Platz für mehr Rechte demonstrieren. Vier Wochen lang. Das dürfen sie. Aber sie dürfen dort nicht campieren, nicht schlafen - so die Auflage des Polizeipräsidenten. Die Protestler gingen dagegen rechtlich vor - und erlitten am Freitag in erster Instanz eine Schlappe.
Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichtes beschloss, dass die Demonstranten nicht campieren dürfen, weil dies nicht durch das Recht auf Versammlungsfreiheit gedeckt sei, erklärte die Gerichtssprecherin Yvonne Bach.
Die Veranstalter und die Flüchtlingsorganisation „Stay“ kündigten Beschwerde gegen den Beschluss an. Also geht der Fall zur nächsten Instanz. Kommende Woche wird sich das Oberverwaltungsgericht Münster damit befassen müssen.
Polizeipräsident Herbert Schenkelberg fühlte sich gestern bestätigt. „Ich bin zufrieden, dass das Verwaltungsgericht meine Rechtsauffassung im folgenden Umfang teilt.“, erklärte Schenkelberg. Die Polizei sieht darin auch eine richtungsweisende Entscheidung im Hinblick auf künftige ähnliche Protestveranstaltungen. Schenkelberg warnte vor Event-artigen Versammlungen, die durch das Demonstrationsrecht nicht mehr abgedeckt seien. Dazu zähle auch das Occupy-Lager am Martin-Luther-Platz, das nach einer Verfügung der Stadt bis Ende des Monats geräumt werden muss.
Die Anmelder für die Mahnwache der Flüchtlinge wollen sich noch am Montag an das OVG Münster wenden. Rechtsanwalt Marcel Keienborg rechnet damit, dass es bald zu einer mündlichen Verhandlung kommen wird. In einem ähnlichen Fall in Bayern hatte man sich beim Verwaltungsgerichtshof auf einen Vergleich geeinigt und die Zahl der Schlafplätze reduziert.
Für Oliver Ongaro von „Stay“ geht es hier um Grundsätzliches. nämlich darum, ob Menschen, die länger als 24 Stunden demonstrieren, während ihres Protestes schlafen dürfen. In der Nacht zum Donnerstag sei ein Demonstrant, der im Info-Pavillon auf dem Stuhl eingenickt sei, drei Mal von der Polizei geweckt worden, kritisierte der Vertreter von „Stay“.