Düsseldorf.
Kurioses gab es am Mittwoch bei der ersten Berufungsverhandlung um einen Altstadt-Türsteher, der einen Gast schwer verletzt haben soll und in erster Instanz zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt wurde.
Was genau geschah in der Nacht vom 2. auf den 3. Juli im Jahr 2010 in einer Diskothek an der Bolkerstraße? Diese Frage beschäftigt nun zum zweiten Mal die Justiz. Gegen 0.30 Uhr soll damals ein 30-Jähriger mit Türsteher Patrick W. aneinander geraten sein, der Security-Mann warf den Gast schließlich raus. Dieser stürzte, zog sich schwere Schädelverletzungen zu und leidet seither an den Folgen, ist auf dem rechten Ohr taub und benötigt ein Hörgerät.
Das Amtsgericht verurteilte den 34-jährigen W. am 12. Januar wegen schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung – dagegen legte der Türsteher Berufung ein. Gestern startete das neue Verfahren vor dem Landgericht. Mit Kuriositäten. Das Opfer stammt aus Luxemburg, war mit Kumpanen aus seiner Fußballmannschaft nach Düsseldorf gereist. Doch sechs als Zeugen geladene Bekannte aus dem Beneluxland erschienen am Mittwoch nicht. Einer fehlte entschuldigt, drei blieben unbegründet fern.
Adresse stimmte nicht
Bei einem weiteren Zeugen stimmte die angegebene Adresse nicht, eine andere schriftliche Ladung konnte nicht zugestellt werden.
So gab zunächst der Türsteher seine Sicht wieder – per schriftlicher Erklärung, die sein Anwalt vortrug. Demnach habe er Getränke für sich und seine beiden Kollegen an der Eingangstür geholt, als sich ihm der 30-Jährige in den Weg gestellt, ihn provoziert, in die Brustwarze gekniffen und mit Fingern ins Auge gestochen habe. Darauf habe W. den Luxemburger am Kragen gepackt und nach draußen geschoben. Dort sei der Mann ins Taumeln geraten, über Flaschen gestolpert und gestürzt.
Zwei Türsteher-Kollegen, die am selben Abend im Einsatz waren, bestätigten diese Version. Zudem gab der 25-jährige Geschäftsführer der Disko an, dass er von der Theke aus den „Brustkneifer“ gesehen habe.
Der Luxemburger wiederum sagte aus, dass er „plötzlich am Hals gepackt worden“ sei. „Er hat mich dabei hoch gehoben, ich habe keine Luft mehr bekommen und wurde ohnmächtig.“ Das weitere Geschehen habe er gar nicht mehr mitbekommen. Im ersten Prozess hatte ein Zeuge angegeben, dass der 30-Jährige tatsächlich in die Luft gehoben wurde, bevor er stolperte.
Allerdings verstrickte sich der Geschädigte im Vergleich zum ersten Prozess in Widersprüche. So sagte er damals, er sei im Marienhospital aufgewacht. Diesmal gab er an, zwei Tage im Koma gelegen zu haben und erst nach einer Verlegung nach Krefeld aufgewacht zu sein. Zudem hatte sein Anwalt in einem Schreiben zunächst angegeben, dass sein Mandant von hinten angegriffen wurde. Auch gab er an, kaum getrunken zu haben, wies aber zwei Promille auf. Am 17. Juli geht es weiter, dann sollen die sechs Zeugen aussagen.