Düsseldorf. .
Mit dem tödlichen Straßenbahn-Unfall am Rather Broich 2008 muss sich demnächst das Landgericht befassen. Die Eltern des mit 14 Jahren verunglückten Schülers fordern Schmerzensgeld und Schadenersatz von der Rheinbahn und der Straßenbahnfahrerin (50), insgesamt 10 000 Euro.
Der Junge war am Morgen des 28. Oktober 2008 gegen 7.30 Uhr an der Haltestelle Rather Broich von einer Bahn der Linie 712 erfasst und mehrere Meter mitgeschleift worden. Um ihn zu befreien, musste die Bahn angehoben werden. Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos, der 14-Jährige war zu stark verletzt. Notfallseelsorger mussten zahlreiche Kinder und Jugendliche versorgen, die an der Haltestelle gestanden und den Unfall gesehen hatten. Auch die Eltern, die in der Nähe wohnten, sowie die Fahrerin standen unter Schock.
Laut Klage war der Junge an dem Morgen die Straße Rather Broich Richtung Ratingen auf dem rechten Gehweg auf die Haltestelle zugelaufen. Als er dort die Bahn der Linie 719 sah, mit der er Richtung Innenstadt in die Schule wollte, war er losgerannt, hatte kurz vor der Haltestelle den Überweg über die Schienen genommen.
Dabei hatte er wohl nicht bemerkt, dass hinter ihm eine Bahn der Linie 712 parallel zu seiner Laufrichtung fuhr. Die erfasste ihn, der Junge stürzte, wurde zwischen Bahn und Bordstein eingeklemmt. Er erlitt zahlreiche Verletzungen, Todesursache waren schwere offene Verletzungen am Kopf.
Die Eltern sehen zwar ein Mitverschulden ihres Sohnes von 25 bis 33 Prozent. Sie werfen aber der Fahrerin vor, weitergefahren zu sein, obwohl sie den Jungen bemerkt haben muss. Sie hätte erkennen müssen, dass er zu der wartenden Bahn in Gegenrichtung wollte und damit rechnen müssen, dass er gleich die Gleise überquert. Nach Ansicht der Eltern hätte sie ihn früher durch Klingeln warnen müssen. Sie habe erst kurz vor dem Unfall ein Warnsignal gegeben.
Ein Sachverständiger hatte den Unfallhergang rekonstruiert. Und war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Fahrerin rechtzeitig geklingelt hat. Der Junge habe seine Laufrichtung sehr abrupt geändert. Auch die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Fahrerin ermittelt, das Verfahren dann aber eingestellt.
Nach dem Unfall gab es Diskussionen zur Gestaltung der Haltestelle. Unter anderem sorgen Umbauten jetzt dafür, dass der Überweg nicht mehr so schräg über die Gleise verläuft. Geländer hindern nun eilige Fahrgäste daran, gedankenlos die Seite zu wechseln.
Das Gericht muss nun entscheiden, ob es eine Schuld bei der Fahrerin und der Rheinbahn sieht. Die Verhandlung dazu wird am 22. August 2012 stattfinden.