Düsseldorf. . Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe kann ausreichen, um einen verheerenden Waldbrand auszulösen. Die Stadt Düsseldorf mahnt deshalb besonders jetzt zum vorsichtigen Umgang mit Feuer im Freien. Bei Verstößen gegen Verbote drohen hohe Strafen.

Mit der Trockenheit steigt auch die Brandgefahr: Schon eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe oder ein kleiner Funke können bei den gegenwärtigen warmen Temperaturengerade Wald, Wiesen und Böschungen entflammen. Die Stadt mahnt deshalb zum vorsichtigen Umgang mit Feuer im Freien. Dies gilt auch und besonders für Lager- und Grillfeuer. Sie können sich bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen schnell auf das umgebende, trockene Gras ausdehnen und schnell einen größeren Brand auslösen.

Warnstufe 3

Aufgrund der anhaltend milden Temperaturen und konstanter Trockenheit ist die Wald- und Wiesenbrandgefahr in Nordrhein-Westfalen aktuell in die Warnstufe 3 eingruppiert. Seit Anfang Mai kam es in Düsseldorf nach Angaben der Feuerwehr zu zwölf verschiedenen Bränden auf Freiflächen. Betroffen waren neben Böschungen auch Grünflächen.

Vier Einsätze an einem Tag

Schon 34 Bodenbrände in diesem Jahr

2008 gab es in Düsseldorf zwei Waldbrände und 67 Bodenbrände. 2009 waren es vier Wald- und 115 Bodenbrände, 2010 musste die Feuerwehr einen Waldbrand und 122 Bodenbrände löschen, 2011 zwei Wald- und 154 Bodenbrände.

In diesem Jahr gab es zum Glück noch keinen Waldbrand, aber schon 34 Bodenbrände.

Erst am vergangenen Pfingstmontag musste die Feuerwehr zu gleich vier Bodenfeuern ausrücken: Auf dem Gelände des Rheinbahnbetriebshofes in Lierenfeld brannte eine Rasenfläche, die zum Glück schnell gelöscht war. Aufwändiger war dagegen der Brand der 350 Quadratmeter großen Grünfläche zwischen der Straße „Am Seestern“ und der Fritz-Vomfelde- Straße, wo die Einsatzkräfte mehr als eine Stunde mit den Löscharbeiten beschäftigt waren. Auf der Münchener Straße musste eine Fahrspur für die Dauer der Brandbekämpfung von 25 Meter Grünstreifen gesperrt werden. Ein brennendes Gebüsch am S-Bahnhaltepunkt Reisholz auf der Further Straße löste ebenfalls einen Einsatz der Feuerwehr aus. Dort stand eine etwa 40 Quadratmeter große Grünfläche in Flammen. Die Brände wurden zum Glück alle früh gemeldet. Durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr konnte jeweils größerer Schaden verhindert werden.

Empfindliche Bußgelder

Laut dem Landesforstgesetz ist das Anzünden von Feuer im Wald grundsätzlich verboten. Gleiches gilt für Liegewiesen und Spielplätze im Forst. Grillen ist an diesen Orten ebenfalls nicht gestattet. Das Rauchen im Wald ist vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten. Bei Verstößen gegen diese Verbote drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 25 000 Euro.

Die Forstverwaltung fordert alle Waldbesucher auf: Kein Feuer im Wald machen. Im Wald nicht rauchen. Nur befestigte Waldwege benutzen. Kinder über die Waldbrandgefahr informieren. Wenn es brennt, sofort unter der Rufnummer 112 die Feuerwehr rufen.

Tagesaktuelle Übersichtskarte

Die Waldbrandgefahr wird in einer Skala von 1 bis 5 dargestellt und leitet sich neben meteorologischen Messwerten auch aus dem Zustand der Vegetation her: 1: sehr geringe Gefahr, 2: geringe Gefahr, 3: mittlere Gefahr, 4: hohe Gefahr, 5: sehr hohe Gefahr. Auch die unterschiedliche Brandgefährdung einzelner Baumarten und Waldstandorte fließt in die Gefahrenbeurteilung mit ein.

Weitere Informationen, eine tagesaktuelle Übersichtskarte sowie Angaben einzelner Wetterstationen zur Waldbrandgefährdung bietet der Deutsche Wetterdienst auf der Internetseite an unter der Adresse: www.agrowetter.de