Düsseldorf. . Nach dem Tod einer Prostituierten im Luxushotel am Medienhafen erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Totschlags. Der Mann, dem die Tat zur Last gelegt wird, hatte von einem geheimnisvollen Angreifer gesprochen, der die Frau getötet haben soll. Justiz fand keine Hinweise auf solch einen Täter.

Der 42-Jährige hatte von einem geheimnisvollen Angreifer gesprochen, der seine Freundin im Luxushotel Radisson Blu getötet habe. Er wollte, dass die Ermittler dieser Spur nachgehen. Doch Staatsanwalt Christoph Kumpa fand keinerlei Hinweise auf solch einen Täter und hat jetzt Anklage wegen Totschlags erhoben.

Am Morgen den 20. Januar hatte ein Zimmermädchen die schreckliche Entdeckung gemacht: die Leiche einer jungen Frau, getötet durch zahlreiche Messerstiche. Das 25-jährige Rumänin hatte als Prostituierte für einen Escort-Service gearbeitet. Zwei Tage zuvor war sie mit einem Begleiter in dem Hotel im Medienhafen abgestiegen. Das Paar verbrachte die meiste Zeit in der Suite, niemand hörte einen Streit.

Der Mann war verschwunden, als man die Leiche fand. Weil er unter seinem Namen eingecheckt hatte, stand seine Identität schnell fest: Ein Geschäftsmann (42) aus Dormagen. Er hatte sich wohl in die junge Frau verliebt, sie viele Male gebucht. Noch am 20. Januar war er in die Türkei geflohen. Die Fahnder gingen von einer Beziehungstat aus, ließen ihn international suchen.

Keine Anhaltpunkte für Existenz des "Großen Unbekannten"

Der Gesuchte meldete sich per Mail, beteuerte seine Unschuld. Er sei einige Zeit im Wellness-Bereich des Hotels gewesen. Bei seiner Rückkehr sei seine Freundin tot gewesen. Er habe noch mit dem Täter gekämpft. Unter Schock sei er umhergeirrt, dann ins Flugzeug gestiegen. Sie hätten ein neues Leben in Rumänien beginnen wollen. Der Täter habe das wohl verhindern, die 25-Jährige lieber als Prostituierte behalten wollen. Kurz danach kam der 42-Jährige freiwillig zurück nach Düsseldorf, ließ sich festnehmen. Seither hat er geschwiegen.

Staatsanwalt Kumpa betont, dass es keine Anhaltspunkte für die Existenz des „großen Unbekannten“ gebe: Am Tatort seien keine weiteren Spuren. Zeugen, die dem Angeklagten am 20. Januar begegneten, hätten keine Anzeichen eines Schocks bemerkt. Auch Videoaufzeichnungen vom Flughafen Köln/Bonn ließen solche nicht erkennen.

Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest.