Düsseldorf. .
Die Anwohner der künftigen Wehrhahnlinie müssen einiges aushalten. Einer hatte an einem Augustabend 2010 die Nase voll: Er versuchte die Arbeiten vor seinem Haus Oststraße/Ecke Wehrhahn zu stoppen, schlug mit einem Gummiknüppel auf einen Baggerfahrer ein. Jetzt stand er wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.
Der angeklagte Kaufmann (60), der in seinem beigen Polostrickpulli nicht wie ein Schläger aussah, bestritt den Angriff. Und erklärte: „Ich hatte seit einer Woche nicht geschlafen, war mit den Nerven am Ende.“ Es sei so laut gewesen, dass die Gläser im Schrank vibrierten.
An dem Abend habe er die Erlaubnis für die Arbeit bis Mitternacht sehen wollen. Den Gummiknüppel habe er immer nachts dabei - seit er mal überfallen wurde. Er habe den Baggerfahrer angesprochen, doch der habe ihn ignoriert, nur gesagt: „Der Spinner ist wieder da.“ Dann sei er abgestiegen, habe ihn mit einem Absperrgitter weggedrückt, so dass er fiel. „Eventuell habe ich ihn dabei versehentlich mit dem Stock berührt.“
Der Baggerfahrer (54) sprach dagegen von einem gezielten Angriff: „Ich habe ihm höflich erklärt: ,Sie dürfen hier nicht stehen!’, dann hatte ich den Knüppel auf dem Kopf!“ Auf Nachfrage erklärt er: „Ich wollte den Zaun wieder zudrücken. Da hat er mir auf den Kopf gehauen.“ Die Folgen: „Eine Beule, so groß wie ein halbes Gänse-Ei!“ 14 Tage war er wegen einer Gehirnerschütterung krank geschrieben.
In der Situation habe er dem Mann den Knüppel entreißen wollen, „deshalb habe ich ihn hingelegt“. Der habe „Palaver gemacht“, immer wieder „Feierabend!“ gerufen, obwohl er ihn gebeten habe, die Baustelle zu verlassen. Schon einen Tag vorher habe der Mann mit einem Regenschirm vor seinem Bagger gestanden. Er habe ihn aber nie angegriffen.
Das Gericht entschied schließlich, das Verfahren einzustellen. Die Situation habe sich wohl hochgeschaukelt. Als Auflage muss der Kaufmann 1200 Euro an die Staatskasse und 1200 Euro an den Baggerfahrer zahlen. Der Angeklagte hat übrigens den Lärm hinter sich gelassen und lebt inzwischen im Ausland.