Düsseldorf. .

Er erwartete seinen Freund, kochte das Abendessen. Deshalb öffnete der 35-Jährige ahnungslos die Wohnungstür. Doch dort stand nicht der Partner, sondern ein Bekannter, der Übles mit ihm vorhatte. Der 35-Jährige wurde niedergeschlagen und ausgeraubt. Gestern standen dafür vier junge Männer von 19 bis 26 Jahren vorm Landgericht.

Der unerwartete Besucher (19) war am 3. März 2011 in der Wohnung geblieben, obwohl der Bewohner ihn weggeschickt hatte. Und er ließ noch zwei Komplizen (20 und 21 Jahre) hinein. Als sich der 35-Jährige wieder seinen Töpfen widmete, schlug ihn der 21-Jährigen bewusstlos, der 20-Jährige trat ihn, stellte ihm eine Tasche aufs Gesicht.

Und dann spürte der 35-Jährige eine scharfe Kante auf seinen Fingern – ein Messer, vielleicht sogar eine Axt. Der 20-Jährige wollte seine Geheimnummer für die EC-Karte haben, sonst werde er ihm die Finger abschneiden. Der 21-Jährige fesselte währenddessen den Bekannten - damit es so aussah, als sei er ebenfalls Opfer. Schließlich nahmen die Eindringlinge Laptop, Computer, Handy und mehrere EC- und Kreditkarten mit. Der vierte Mann (26) wartete vor der Tür in einem Auto.

In erster Instanz hatte das Quartett die Tat weitgehend zugegeben. Der Bekannte des Opfers wurde zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Anderthalb Jahre Jugendstrafe auf Bewährung bekam der 20-Jährigen mit dem Messer. Der 21-Jährige erhielt drei Jahre Jugendstrafe, in die vorherige Verurteilungen einbezogen wurden. Der Fahrer war zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Alle vier wollten in der Berufung mildere Strafen. Auf Anraten des Gerichts zogen die drei jüngeren ihre Berufung zurück. Dem 26-Jährigen konnte das Gericht nicht nachweisen, dass er von der Gewalt wusste. Daher sei er nicht wegen Beihilfe zu Raub, sondern nur wegen Beihilfe zu Diebstahl zu verurteilen. Statt fünf Monaten lautete die Strafe nun 900 Euro Geldstrafe.