Düsseldorf. .

Die Auftritte des Düsseldorfer Nackten Cowboys sind Geschmackssache, musikalisch wie optisch. Das Amtsgericht fand aber jetzt, das dürftige Kostüm des Musikers sei noch kein Grund für ein Bußgeld.

Der Sänger und Gitarrist (53) singt als „Herby, der Party-Cowboy“ Gassenhauer in der Altstadt. Und verschafft sich mehr Aufmerksamkeit durch sein Kostüm: Cowboyhut, Halstuch, Stiefel und Tanga. Das hat er sich von seinem Vorbild, dem Nackten Cowboy in New York abgeguckt. Sänger Robert Burck macht dort viel Geld als wohl gestalteter Musiker in leichter Bekleidung. Seit anderthalb Jahren tritt auch „Herby“ so auf, „seitdem flutscht das“, beschreibt er die Wirkung. Manche fahren darauf ab, andere finden es grauenhaft.

Jemand von der ablehnenden Sorte hat wohl am 13. Juli gegen Mitternacht Mitarbeiter des Ordnungsamts gerufen, die dem Musiker ein Knöllchen verpassten: Seine „anstößige Darbietung“ auf der Bolker Straße sei „geeignet, die Allgemeinheit zu belästigen“ und „die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen“. 200 Euro sollte er zahlen. Dagegen legte er Einspruch ein, so kam es zum Verfahren vorm Amtsgericht - mit einem vollständig angezogenen Sänger.

Der Richter hatte nach der Durchsicht von Fotos nichts gegen das Kostüm: Der Sänger sei ja nie nackt - „das wäre anstößig“ - , sondern trage immer einen Tanga. Zudem habe er erklärt, das gehöre zu seiner künstlerischen Darstellung. „Wenn sogar Fettecken oder an einen VW-Bus gebundene Schlitten als Kunst gelten, warum nicht auch das?“, fragte der Richter in Anspielung auf bekannte Beuys-Werke.

Gesamtkunstwerk

Problematisch sei nur, dass der Cowboy eine Sondernutzungsgenehmigung für seine nächtlichen Straßen-Auftritte brauche. „Das hat mir keiner gesagt“, so der Sänger. Der Richter ging von einem fahrlässigen Verstoß aus, stellte das Verfahren ein. „Aber nun wissen Sie es“, mahnte er. Der Musiker müsse jetzt eine Erlaubnis beantragen.

Der war nach dem Prozess hochzufrieden: „Ich bin froh, dass ich jetzt als Gesamtkunstwerk akzeptiert bin.“ Wies auf seine CD hin und schenkte den Journalisten auf dem Gerichtsflur eine Kostprobe seiner (gesanglichen) Kunst.