Düsseldorf. .
Die Rheinbahn will noch härter gegen Schwarzfahrer vorgehen und kündigt mehr Kontrollen in den Abend- und Nachtstunden an. „Das werden wir in den nächsten Tagen und Wochen umsetzen“, berichtet Rheinbahn-Sprecher Georg Schumacher. Damit reagiert das Verkehrsunternehmen auf die Ergebnisse einer Großkontrolle in der Nacht zum vergangenen Sonntag. Dabei wurde mehr als jeder zehnte Überprüfte ohne gültigen Fahrausweis angetroffen. Die Kontrolleure ertappten im U-Bahnhof Kö/Steinstraße 220 Schwarzfahrer in nur drei Stunden.
„Wir werden abgezockt“
Über diese hohe Zahl zeigte sich der für den Betrieb zuständige Rheinbahn-Bereichsleiter Ralf Lüdeking verärgert. „Offensichtlich nehmen sich manche heraus, im Schutz der Nachtstunden die ehrlichen Fahrgäste, den Steuerzahler und uns abzocken zu wollen! Wir werden ab sofort ein deutliches Auge darauf haben, damit das aufhört!“
Die Rheinbahn stellt deshalb gerade für die 40 eigenen und weitere 30 beauftragte Kontrolleure die Dienstpläne um, damit in den späten Abendstunden, vor allem an den Wochenenden, wieder verstärkt kontrolliert wird. Schumacher: „Die Schwarzfahrer haben offenbar eine Lücke genutzt. Das lassen wir nicht zu. Deshalb erhöhen wir den Kontrolldruck.“
Ungefähr zwei Prozent der Kunden fahren schwarz
Nach Schätzungen der Rheinbahn beträgt der Anteil der Schwarzfahrer unter den Kunden zwei Prozent. „Das sind jedes Jahr vier Millionen Schwarzfahrten“, rechnet der Sprecher vor. „Dadurch entgehen uns fast vier Millionen Euro an Einnahmen.“
Nur ein Bruchteil der Schwarzfahrer wird ermittelt. Im vergangenen Jahr waren es 60 000. Die Rheinbahn verlangt vom Ertappten 40 Euro. Mittlerweile wird jeder dritte Fall an ein Inkasso-Unternehmen weitergeleitet. „Wir wollen nicht so viel Zeit aufwenden, um das Geld einzutreiben“, argumentiert Schumacher.
"Das ist keine Ordnungswidrigkeit, das ist eine Straftat"
Wenn Schwarzfahrer drei Mal in zwei Jahren erwischt werden, stellt die Rheinbahn Strafantrag wegen Beförderungserschleichung, in manchen Fällen auch schon eher. „Das ist keine Ordnungswidrigkeit. Das ist eine Straftat“, betont der Sprecher. Allein im Vorjahr wurden 3521 Strafanträge gegen Schwarzfahrer gestellt. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, droht den Angeklagten eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft (siehe Paragraf 265a Strafgesetzbuch).