Am Düsseldorfer Flughafen haben Zöllner in diesem Jahr bislang rund 100 Bußgeldverfahren gegen Reisende wegen Verstoßes gegen die Anmeldepflicht von Zahlungsmitteln in Höhe von über 3,4 Millionen Euro eingeleitet.

"Diesen Bußgeldverfahren stehen zwar 470 freiwillige Anmeldungen gegenüber, doch ist die Zahl der Verstöße noch immer sehr hoch", sagte der Sprecher des Hauptzollamts Düsseldorf, Michael Walk, heute. Im Schnitt liege der Wert der Zahlungsmittel, die Reisende bei sich hatten, zwischen 50 000 und 60 000 Euro. Der bisherige Spitzenwert am Flughafen habe bei 250 000 Euro gelegen. Wenn Reisende die Herkunft und den Verwendungszweck des Geldes nicht schlüssig nachweisen können, leitet der Zoll ein sogenanntes Clearing-Verfahren ein. Innerhalb dieses Verfahrens sucht die Zollfahndung nach Anhaltspunkten, die eine illegale Herkunft beziehungsweise Verwendung der Zahlungsmittel vermuten lassen. Kann dieser Verdacht nicht zweifelsfrei ausgeräumt werden, werden die Zahlungsmittel einbehalten und weitere Ermittlungen eingeleitet. "Die Anmeldepflicht sollte man ernst nehmen, denn Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu einer Million Euro geahndet werden", sagte Walk. Seit dem 15. Juni 2007 müssen Drittlandsreisende ihre mitgebrachten Zahlungsmittel ab einem Gesamtwert von 10 000 Euro unaufgefordert schriftlich anmelden. Das gilt neben Bargeld zum Beispiel auch für Wertpapiere, Schecks und Edelmetalle. Bei Reisen innerhalb der EU müssen Zahlungsmittel über 10 000 Euro nur mündlich und nur auf Verlangen angemeldet werden. Mit ihren Kontrollen wollen die Zöllner nach eigenen Angaben dazu beitragen, Zahlungsmittel aus illegalen Quellen wie etwa dem Drogenhandel aufzuspüren.