Düsseldorf. Weil er in den 90ern einen Totschlag begangen hatte, musste ein Mann ins Gefängnis. Die Zeit saß er nicht komplett ab. Nun wurde er festgenommen.

Unverhofft kommt oft: Am Montagabend (5. Februar) wollte am Düsseldorfer Flughafen ein 65-Jähriger aus dem Kosovo in die Bundesrepublik einreisen. Bei der Passkontrolle stellte sich heraus: Er wurde mit Haftbefehl gesucht. Noch am Flughafen wurde er den Justizbehörden übergeben.

Der Mann wurde im Juli 1998 wegen Totschlags zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Diese Zeit saß er aber nicht ab, weil er 2007 abgeschoben wurde. Ein Sprecher der Duisburger Staatsanwaltschaft erläuterte, dass solch ein Vorgehen in der Strafprozessordnung vorgesehen sei: „Nach Paragraph 456a kann von der Vollstreckung abgesehen werden, wenn der Verurteilte zum Beispiel abgeschoben wird.“

Zwei Drittel seiner Haft habe der Mann verbüßt, dann wurde er in den Kosovo, damals noch ein Teil Serbiens, abgeschoben. Der Vorteil des Paragraphen 456a liege auf der Hand, weil das deutsche Justizvollzugssystem dadurch schlicht und ergreifend Geld sparen könne. Es gehe um „Schonung der juristischen Ressourcen“, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Den Verurteilten werde aber stets kommuniziert, dass sie bei Wiedereinreise mit einer erneuten Inhaftierung zu rechnen hätten.

Fünf Männer mit einer Schusswaffe attackiert

Der heute 65-Jährige hatte im Jahr 1997 zusammen mit Mittätern einen Kulturverein in Duisburg Hochfeld aufgesucht und dort fünf Männer mit einer Schusswaffe attackiert. Zwei Personen starben, drei wurden „teils erheblich verletzt“. In einem Fall resultierte eine Querschnittslähmung aus dem „Angriff mit Faustfeuerwaffe“. Verurteilt wurde er dementsprechend für Totschlag in zwei und versuchten Totschlag in drei Fällen. Mittlerweile ist der Mann im Kosovo. gemeldet Was nun genau mit ihm geschieht, also ob der die viereinhalb Jahre Reststrafe vollständig abzusitzen habe, werde nun entschieden, wie die Staatsanwaltschaft zur Protokoll gab.