Düsseldorf. Vertragspartner von Uber dürfen weiterhin in Düsseldorf fahren. Das wurde per Urteil entschieden. Worum es bei dem Streit mit der Stadt ging.
Mietwagenunternehmen, die als Vertragspartner von Uber Personenbeförderungsleistungen erbringen, dürfen in Düsseldorf weiterhin fahren. Dies gilt, obwohl die Landeshauptstadt Düsseldorf Anfang Juli 2023 insgesamt 77 Genehmigungen widerrufen hatte. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen durch einen Beschluss am Mittwoch, 24. Januar, entschieden.
Widerrufsverfügungen waren rechtswidrig
Anlass für die Widerrufsverfügungen war die angebliche Unzuverlässigkeit des damaligen Geschäftsführers. Die Unternehmen hatte darauf reagiert und einen neuen Geschäftsführer eingesetzt. Gleichwohl hielt die Stadt Düsseldorf an den Widerrufsverfügungen fest. Das war rechtswidrig. Deshalb hat das Oberverwaltungsgericht die Widerrufsverfügungen nunmehr ausgesetzt. „Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist ein klares Signal: Genehmigungsbehörden dürfen das Personenbeförderungsrecht nicht missbrauchen, um Taxiunternehmen vor Konkurrenz durch Mietwagenunternehmen zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Clemens Antweiler, der die Mietwagenunternehmen vor dem Oberverwaltungsgericht vertreten hat. „Die Strategie der Genehmigungsbehörde, Mietwagenunternehmen durch immer schärfere Kontrollen in ihrer Tätigkeit zu beschränken, ist damit gescheitert.“
Für die Stadt Düsseldorf ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts eine erneute herbe Niederlage. Bereits im Dezember hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Stadt Düsseldorf dazu verpflichtet, den Unternehmen 13 weitere Genehmigungen zu erteilen.