Düsseldorf. Ein Vertrag hat für einen Rechtsstreit zwischen dem jungen Maler Leon Löwentraut und einer Düsseldorfer Galerie gesorgt. Worum es dabei ging.

Maler Leon Löwentraut (25) aus Mönchengladbach hat gegen eine Düsseldorfer Galerie vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. Das Düsseldorfer Landgericht erklärte eine außerordentliche Vertragsbeendigung durch Löwentraut am Freitag (19. Januar) für rechtmäßig und sprach ihm 285 000 Euro zu. Zudem muss die Galerie ihm Werke zurückgeben.

Der Zehn-Jahres-Vertrag habe die Freiheit des jungen Künstlers zu sehr eingeschränkt, hatten die Richter schon in der mündlichen Verhandlung angedeutet. Insbesondere die langfristige Verpflichtung, Kunstwerke auf Leinwand zu erbringen, begrenze zu sehr die Möglichkeiten des Klägers, sich als junger Künstler auch in anderer Form auszuprobieren.

Über zwei Klagepunkte wird noch entschieden

Löwentrauts Anwalt Oliver Duys war nach der Urteilsverkündung sichtlich zufrieden und nannte den Ausgang des Verfahrens „einen Erfolg auf der ganzen Linie“. Über zwei weitere Klagepunkte, bei denen es laut Duys einmal um 50 000 und dann um 158 000 Euro geht, sei noch nicht entschieden worden. Das Teilurteil ist nicht rechtskräftig.

Dreh- und Angelpunkt des Streits ist ein im Jahr 2020 geschlossener Vertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Den hatte Löwentraut im Januar 2022 gekündigt und von der Galerie 530 000 Euro sowie die Herausgabe mehrerer Bilder verlangt. (dpa)