Düsseldorf. Tanzveranstaltungen werden nicht mehr besteuert, Friedhofsgebühren teurer. Einige der wichtigsten Änderungen für Düsseldorfer im Überblick.

Der Düsseldorfer Stadtrat hat im November und Dezember Anpassungen beschlossen, die zum 1. Januar 2024 wirksam werden. Vor allem bei Gebühren und Entgelten gibt es Änderungen. Eine Neuerung geht aber auch auf eine Initiative des Behindertenrates zurück. Einige der wichtigsten Änderungen im Überblick.

  • Die neue Hundesteuersatzung sieht vor, dass künftig alle Menschen mit Behinderungen, die auf einen Assistenzhund gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz zum Schutz und zur Hilfe angewiesen sind, von der Hundesteuer befreit werden. Düsseldorfer müssen hierfür einen gültigen Ausweis über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft vorlegen.
  • Die Gebühren für Friedhöfe und das Krematorium steigen dagegen: Aufgrund gestiegener Betriebs-, Sach- und Personalkosten hat das Garten-, Friedhofs- und Forstamt die Gebührentarife um durchschnittlich 13,65 Prozent angehoben. Eine Sarg-Einzelgrabstätte mit 20 Jahren Ruhefrist erhöht sich demnach auf 1322,27 Euro (bisher 1152,28 Euro), das Sarg-Wahlgrab mit 20 Jahren Nutzungszeit auf 1751,20 Euro (bisher 1519,40 Euro). Ein Urnen-Einzelgrab mit 20 Jahren Laufzeit kostet künftig 1185,35 Euro (bisher 1035,05 Euro), das Urnen-Wahlgrab für drei Urnen mit gleicher Laufzeit 1451,80 Euro (bisher 1672,00 Euro). Auch die Einäscherung wird etwas teurer: Die neue Gebühr für die Kremierung beträgt 330,07 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Das bisherige Angebot eines „Baumgrabes“ wird angepasst. Urnen-Einzelgrabstätten im Baumfeld werden künftig nicht mehr angeboten, kündigt die Stadt an. Das Nutzungsrecht für ein Baumwahlgrab wird von 30 Jahre auf 20 Jahre verkürzt. Die Gebühr beläuft sich dabei inklusive Pflege und Umsatzsteuer auf 2505,60 Euro, einschließlich der Umsatzsteuer. Auch die Nutzung der Friedhofskapelle für 20 Minuten wird etwas teurer: Die Gebühr erhöht sich von 244,74 Euro auf 277,15 Euro.

Keine Steuern mehr auf Tanzabende – außer Striptease

  • Die Attraktivität von Clubs, Diskotheken und Kulturbetrieben in Düsseldorf soll ab dem Jahreswechsel steigen. Herkömmliche Tanzveranstaltungen in der Landeshauptstadt werden ab 2024 deswegen nicht mehr besteuert. Mit einigen Ausnahmen, wie die Stadt mitteilt: Unter die Befreiung fallen keine „Striptease-Vorführungen, Peepshows, Tabledances und ähnliche Darbietungen“.
  • Auch im Bereich Glücksspiel ändert sich was: Ab Januar werden die Einspielergebnisse für Spielhallen um 1 Prozent auf 20 Prozent erhöht. Dabei unterscheidet die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung nicht mehr zwischen Spielhallen und Gaststätten beziehungsweise sonstigen Orten, in denen Spielgeräte aufgestellt sind. Anpassungen erfolgen auch im Bereich von Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit. Die neue Vergnügungssteuersatzung folge nicht nur dem ordnungspolitischen Grundgedanken, sondern solle gleichzeitig auch der Suchtbegünstigung entgegentreten, betont dazu die Stadt.

Abwassergebühren bleiben gleich

  • Dank der vom Stadtentwässerungsbetriebes Düsseldorf (SEBD) vorgelegten Abwassergebührenkalkulation 2024 bleiben die Gebühren für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung auf dem Vorjahresniveau. Positiv für Düsseldorfer: Die jährliche Belastung eines Vier-Personen-Musterhaushaltes liegt im Vergleich mit anderen Großstädten in Deutschland auf sehr niedrigem Niveau. Es entfallen pro Person und Tag auf die Abwassergebühren - trotz allgemeiner Kostensteigerungen in den letzten Jahren - weniger als 25 Cent. Auch der seit 2023 geltende Schmutzwassergebührensatz bleibt im kommenden Jahr unverändert. Die Optimierung von Betriebsprozessen wird beim SEBD auch zukünftig im Fokus bleiben, um die Abwassergebühren möglichst moderat zu gestalten.