Düsseldorf. Es ging um eine Sitzplatz-Reservierung, die gestrichen wurde. Eine Entschädigung sollte es seitens der Airline aber zunächst nicht geben.

Fluggesellschaften verdienen Geld längst nicht mehr allein mit Tickets. Auch zusätzliche Erlöse werden generiert: Durch Bordverkauf, Zusatzgepäck, Verkauf von Gewinnspiellosen oder Sitzplatz-Reservierungen. Doch nicht immer bekommt der Fluggast das, was er auch bucht.

Zum Beispiel bei Eurowings: Da kann eine gezahlte Sitzplatz-Reservierung zwar gestrichen werden, eine Rückzahlung der vorab gezahlten Gebühr gibt es aber nicht unbedingt. Das musste zumindest ein Düsseldorfer nach einem Flug von Mallorca in die NRW-Landeshauptstadt erfahren. Bei dem Flug, der wegen einer defekten Handbremse drei Stunden verspätet gewesen ist und deswegen nach einem Bericht dieser Redaktion bundesweit und in Mallorca-Zeitungen für Schlagzeilen sorgte, wurde seine für 22 Euro gebuchte Sitzplatz-Reservierung nicht erstattet. Antwort vom Servicecenter der Eurowings: „Unser Check-in-Personal und die Kabinencrew sind berechtigt, aus Sicherheitsgründen Personen einen anderen Sitzplatz zuzuweisen, ohne eine Rückerstattung der Reservierungskosten.“

Vom Platz im Gang auf Mittelplatz umgesetzt

Wie berichtet konnte der Mallorca-Flieger wegen einer defekten Bremse nicht abheben. In einer Ersatzmaschine erfuhren mehrere einsteigende Passagiere, dass ihre auf den Bordkarten ausgedruckten Sitzplätze nicht mehr gelten. Ein Düsseldorfer, der Wochen vorher schon für 22 Euro einen Gangplatz reserviert hatte, musste sich auf Anweisung der Flugbegleiterinnen auf einen Mittelplatz setzen: Sein Platz wurde anderweitig besetzt. Man solle sich das Geld rückerstatten lassen, hieß es lapidar.

Doch einfacher gesagt als getan: Im Mail-Verkehr verweigert Eurowings die Rückzahlung. Zum einen weil man es einbehalten könne, zum anderen, weil es keinen Nachweis gebe über die Umsetzung. Doch eine neue Bordkarte oder eine schriftliche Bestätigung über die willkürliche Umsetzung gab es nicht. Denn die Crew war damit beschäftigt, möglichst schnell abzuheben, um die Landung in Düsseldorf nicht mehr als drei Stunden zu verspäten. Denn dann hätte Eurowings laut EU-Recht pro Passagier 250 Euro Entschädigung zahlen müssen. Und das sollte sicher vermieden werden.

In der Regel werden kostenpflichtigen Sonderleistungen erstattet

Die Einbehaltung der gezahlten Sitzplatz-Kosten ist in der Branche unüblich: „Wir erstatten den Preis einer Sitzreservierung zurück wenn mal aufgrund eines Flugzeugwechsels der bezahlte Platz nicht eingehalten werden kann“, sagt Aage Dünhaupt von Tuifly. Es sei auch eher selten der Fall, dass man von einem Gang- auf einen Mittelplatz wechseln muss. Auch eine Sprecherin von Condor stellt klar: „Im Falle von gebuchten kostenpflichtigen Sonderleistungen, wie beispielsweise Sitzplatzreservierungen, die seitens Condor nicht erbracht werden, können Gäste diese über unseren Kundenservice reklamieren und erhalten so ihre Erstattung.“

Eurowings hat nach vier Beschwerde-Mails reagiert und eine Erstattung der 22 Euro angekündigt. Dem Passagier ging es letztlich gar nicht mehr um das Geld – sondern die Art, wie mit Kunden und gebuchten Leistungen umgegangen wird.