Düsseldorf. Ab 1. Januar 2024 entfällt in Düsseldorf die sogenannte Tanzsteuer. Was das für Clubbetreiber bedeutet – und was für die Stadteinnahmen.
Ab 1. Januar 2024 wird es in Düsseldorf keine Steuer für gewerbliche Tanzveranstaltungen mehr geben. Das beschloss der Haupt- und Finanzausschuss auf seiner Sitzung am 30. Oktober. Während Betreiber von Spielhallen im Rahmen einer Reform der Vergnügungssteuer künftig tiefer in die Tasche greifen müssen, dürfen sich Clubbetreiber ab nächstem Jahr über mehr Geld in der eigenen Kasse freuen.
Bisher wurden Tanzveranstaltungen in Düsseldorf steuerlich wie Sex- und Erotikmessen, Pornokinos und Stripclubs behandelt. Demnach müssen Anbieter von Tanzveranstaltungen – also zum Beispiel Clubbesitzer – „pro angefangenen zehn Quadratmetern Gastraum“ eine Steuer von zwei Euro zahlen. Zumindest noch in diesem Jahr. Zum Vergleich: In Köln liegt die Steuer bei 2,50 Euro pro angefangenen zehn Quadratmetern. Die sogenannte Tanzsteuer ist Teil der Vergnügenssteuer – also die Abgabe, die nur Anbieter gewerblicher Tanzveranstaltungen leisten müssen.
„Düsseldorf ist da immer human gewesen“
Marcel Oelbracht, Betreiber der 2200 Quadratmeter großen Nachtresidenz, sagt, er freue sich über die Reform. Schließlich zahle er pro Jahr 25.000 bis 30.000 Euro Tanzsteuer. Im abgelaufenen September seien es um die 2000 Euro gewesen. Dementsprechend glücklich ist er über die geplante Reform. Gleichzeitig gibt Oelbracht zu: „Düsseldorf ist da immer human gewesen. Ich habe früher auch Veranstaltungen in Münster gemacht“ – und in Münster werde man richtiggehend geschröpft. „Kurios“ sei, was in der Studentenstadt passiere. Es würden Steuern auf Steuern erhoben. Auch die Stadt Dortmund kommt beim Nachtresi-Chef in Sachen Vergnügenssteuer nicht gut weg. Allerdings ist dort die Erhebung bei Tanzveranstaltungen seit 1. Januar 2021 ausgesetzt. Bis dahin jedoch hatte Dortmund pro Jahr 320.000 Euro aus Tanzveranstaltungen eingenommen.
Steuer brachte 87.000 Euro ein
Zum Vergleich: Nach Zahlen der Stadt Düsseldorf konnten 2022 aus Tanzveranstaltungen lediglich 87.000 Euro eingenommen werden. Mit seiner großen Nachtresidenz, sieht sich Oelbracht daher in Düsseldorf gut aufgehoben.
Stefan Prill, Betreiber des Stahlwerks, sieht das ebenfalls so, bescheinigt der Stadt, „human“ zu sein. Gleichwohl sei die Tanzsteuer für seinen Betrieb kein großes Thema mehr. Der Betrieb im Stahlwerk habe sich geändert, so viele Tanzveranstaltungen kämen gar nicht mehr zusammen. Mittlerweile etwa eine pro Monat – etwa die Halloweenparty in der Nacht zu heute. Prill betreibt das Stahlwerk nun seit beinahe 30 Jahren. Er habe die Steuer sogar gern gezahlt, weil er davon ausging, die Einnahmen kämen der Kulturförderung zugute.
Genau dies glaubt Walid El Sheikh nicht, Clubbesitzer und neuerdings Sprecher der Altstadtwirte. Er sieht in der Abgabe nur eine weitere Belastung für gastronomische Betriebe. „Und man muss sich überlegen, welche Steuerlast einzelnen Unternehmen noch zugemutet werden kann.“ Außerdem stelle die Steuer auf Tanzveranstaltungen eine Ungleichbehandlung von strukturell gleichen Betrieben dar: „Die Steuer stellt Anbieter von Tanzveranstaltungen schlechter“ – im Gegensatz zu Anbietern anderer Freizeitvergnügen. Für die Betriebe von El Sheikh bedeute der Wegfall der Tanzsteuer eine monatliche Einsparung im „mittleren vierstelligen Bereich“. Auch deswegen bekundet der Gastronom: „Ich bin grundsätzlich froh, dass es getan wird und halte es für sinnvoll, dass die Vergnügungssteuer reformiert wird.“
Mit der Vergnügenssteuer hatte die Landeshauptstadt Düsseldorf im Vorjahr insgesamt 8,7 Millionen Euro eingenommen. Lediglich ein Prozent davon entfielen auf Tanzveranstaltungen. Auch andere Städte in der Region kommen ohne die Abgabe aus, etwa Essen oder Wuppertal.
Was ist die Vergnügenssteuer?
Die Vergnügungssteuer kann von Kommunen erhoben werden. Sie verfolgt grundsätzlich zwei Zwecke: Einerseits dient sie der Beschaffung von Einnahmen, andererseits aber ist sie ein ordnungspolitisches Lenkungsinstrument, das schädliches Verhalten eindämmen soll.
Entstanden ist die Vergnügungssteuer – damals noch unter dem Namen Lustbarkeitssteuer – im 18. Jahrhundert. In den 1970ern kam es vielerorts zu einer Reduzierung der Steuer. 1980 wurden nur noch 77 Millionen DM eingenommen. In den 80ern jedoch kehrte sich der Trend um .Bei ihrer Reform hebt die Stadt Düsseldorf den ordnungspolitischen Gedanken hervor. Dementsprechend werden Glücksspielautomaten nun stärker besteuert als bisher.