Düsseldorf. In Düsseldorf werden in der bis Ende April laufenden Bewerbungsphase noch Schöffen und Jugend-Schöffen gesucht.

Bis zum 30. April können sich Düsseldorferinnen und Düsseldorfer für das Schöffenamt am Amts- und Landesgericht bewerben. Noch sind nicht genügend Kandidaten gefunden worden (siehe Infokasten). Bei der Stadt liegen Bewerbungen im Altersspektrum von 25 bis 69 Jahren vor. Jüngere und ältere Menschen dürfen sich nicht bewerben. „Aus den Bewerbungen ergibt sich zusätzlich eine große Vielfalt an unterschiedlichen Berufsgruppen“, erklärt Sandra Bihn, eine Sprecherin der Stadt. „Die Bewerbungen bilden insgesamt einen guten Mittelwert im Hinblick auf die Geschlechterverteilung.“

Politische Einflussnahme als Schöffe tatsächlich kein Thema?

Nachdem in jüngster Zeit Vermutungen geäußert wurden, dass Mitglieder der AfD in die Schöffen-Ämter hineindrängen oder politische Tendenzen sichtbar werden, ist das der Stadt nicht ersichtlich geworden. Auch Elisabeth Stöve, die Pressesprecherin des Justizministeriums, sieht keinerlei Gefahren durch politisch unterwanderte Schöffen-Wahlen. Das sei ein reines Medienthema und durch nichts zu belegen. Eine ähnlich Auffassung hat auch das Landgericht in Düsseldorf. „Sollten die Kommunen Zweifel an der Verfassungstreue einer Bewerberin oder eines Bewerbers haben, steht es ihnen frei, neben dem Verfassungsschutz auch die Staatsschutzstellen der Polizei zu informieren“, heißt es vom Justizministerium.

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In der nächsten Ratsversammlung am Donnerstag (20. April) stellt die Ratsgruppe Tierschutz/Freie Wähler Düsseldorf dazu trotzdem eine Anfrage: Hintergrund ist ein Aufruf der rechtsextremen Partei „Freie Sachsen“. Diese Partei will angeblich verhindern, dass die Justiz linken Hobby-Richtern überlassen wird. Daher will die Düsseldorfer Ratsgruppe die Verwaltung damit beauftragen, dafür zu sorgen, dass die ausgewählten Schöffen auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.

Laienrichter schauen nicht durch die juristische Brille

Eine Richterin, die nicht namentlich genannt werden möchte, erklärt, dass es selten große Meinungsunterschiede zwischen Richtern und Schöffen gibt. Im Zivilrecht sind nur Berufsrichter tätig. Im Strafrecht und bei Wirtschaftsstrafsachen, wo die Schöffen tätig sein dürfen, gibt es bei der Strafhöhe manchmal unterschiedliche Auffassungen, weil die Laienrichter oft aus emotionalen Gründen eine höhere Strafe fordern, „als es aus der richterlichen Erfahrung angemessen ist.“ Entweder gibt es Verfahren mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen oder ein Berufsrichter mit zwei Schöffen – je nach Strafsache und Wichtigkeit der Entscheidung. Schöffen dürfen keinen juristischen Hintergrund haben. Sie sehen die Situation in den Verfahren daher aus einer anderen Sicht. „Das ist definitiv so gewollt, damit nicht nur die juristische Brille genutzt wird“, erklärt die Richterin. Die Schöffen sind gleichberechtigt mit ihrer Stimme gegenüber den Berufsrichtern.

Auswahl der Schöffinnen und Schöffen soll gesamte Gesellschaft abbilden

Die Schöffenlisten werden von den Gemeinden aufgestellt, das Landgericht zum Beispiel bekommt lediglich die gewählten Schöffen benannt, die dann per Losverfahren den einzelnen Sitzungstagen der Kammern zugelost werden. Schöffinnen und Schöffen werden nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) alle fünf Jahre gewählt. Dabei stellt jede Gemeinde zunächst eine Vorschlagsliste auf. Bei der Aufstellung dieser Vorschlagslisten verfahren die Gemeinden – da zwingende Regelungen nicht existieren – unterschiedlich. Oft werden für das Schöffenamt geeignete Personen vom Gemeinderat, von den Gewerkschaften, von den Kirchen oder von sonstigen Organisationen benannt. Über die Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste entscheidet der Gemeinderat, der darauf zu achten hat, dass in der Vorschlagsliste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Gemäß § 40 des GVG ist der Wahlausschuss beim Amtsgericht Düsseldorf dann für die letztendliche Auswahl der Schöffinnen und Schöffen zuständig, für die die Tätigkeit ein Ehrenamt ist. Allerdings erhalten sie eine Entschädigung für Dienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten.

Die Namen der gewählten Schöffinnen und Schöffen werden für die Schöffengerichte und die Strafkammern zu Schöffenlisten zusammengestellt. Aus diesen Listen werden die Hauptschöffinnen und Hauptschöffen auf alle Sitzungstage jährlich im Voraus für das folgende Geschäftsjahr in öffentlicher Sitzung ausgelost. Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen wird vom Jugendhilfeausschuss der Gemeinde oder des Kreises aufgestellt, der nur erzieherisch befähigte, in der Jugenderziehung erfahrene Personen aufnehmen soll.

So viele Schöffen werden benötigt

Für die Wahlperiode 2024-2028 werden 1522 Personen für die Ehrenämterder Schöffinnen und Schöffen benötigt, sowie 692 Personen für das Jugendschöffenamt. Es liegen bisher 1500 Bewerbungen für das Schöffenamt und 410 Bewerbungen für das Jugendschöffenamt vor.Personen bewerben sich initiativ durch Bekanntwerden der Schöffenwahlen in den unterschiedlichen Medien sowie aufgrund von Anschreiben an Wirtschafts- und soziale Institutionen und Vereine. Darüber hinaus wurden die Interessenten und gewählten Schöffinnen und Schöffen der letzten Wahlperiode und über die Bewerbungsmöglichkeit für die Wahl informiert.

Interessierte können unter folgender E-Mail-Adresse Kontakt aufnehmen: Schoeffenangelegenheiten_Amt30@duesseldorf.de. Weitere Infos auf: www.duesseldorf.de/schoeffen.