Düsseldorf. Mit einer Klage gegen die Sanierungspläne am Deich des Himmelgeister Rheinbogens hatte der BUND vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) fordert eine schnelle Realisierung einer ökologischen Deichvariante im Himmelgeister Rheinbogen. Nachdem die schriftliche Begründung zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG) im Klageverfahren gegen das Land NRW nun vorliegt, müsse die Verwaltung jetzt zügig handeln, so der BUND.
Oberverwaltungsgericht bestätigte Vorwurf
Das OVG hatte nach der Klage des Umweltbundes den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau des Deiches am 3. Februar für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. „Wir erwarten von der Stadt und Bezirksregierung Düsseldorf, dass diese das klare Urteil respektieren und auf eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision verzichten“, sagte Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND. „Die Schaffung zusätzlicher Überschwemmungsflächen durch den Bau eines rheinfernen Deiches wäre nicht nur ein Gewinn für die Natur, auch wir Menschen würden davon profitieren“; so Jansen. „Neben einem Mehr an Hochwasserschutz würde der Himmelgeister Rheinbogen dadurch noch attraktiver für die Naherholung.“
Die Naturschützer hatten mit ihrer Klage insbesondere geltend gemacht, dass die geplante Sanierung des alten Deiches dem wasserrechtlichen Verbesserungsgebot und der Vorgabe zur Wiederherstellung früherer Überschwemmungsgebiete widerspricht. Das Gericht bestätigte dies. „Keiner der Gründe, die von der Bezirksregierung gegen die Rückgewinnung von Überschwemmungsfläche im Himmelgeister Rheinbogen angeführt wurden, ist vom Oberverwaltungsgericht als ansatzweise tragend beurteilt worden,“ so Rechtsanwalt Tobias Kroll. „Dass bei der gebotenen Neuauflage des Planfeststellungsverfahrens andere Erkenntnisse zu Tage treten, die der gesetzlich gebotenen Rückverlegung des Deiches entgegenstehen könnten, ist nicht ersichtlich.“ Das Urteil bestätige nachdrücklich die Pflicht zur Beachtung des wasserrechtlichen Verbesserungsgebotes auch beim Hochwasserschutz. Je nach Deichvariante könnten bis zu 113 Hektar zusätzlicher Hochwasserrückhalteflächen geschaffen werden. Durch den Neubau parallel zum bestehenden wäre zudem der Hochwasserschutz während der Bauphase eher gesichert, als bei einer Sanierung, so der BUND.
BUND erwartet vom Stadtrat schnelles Handeln
Die Umweltengagierten erwarten nun vom Stadtrat, dass dieser die Verwaltung zu einer beschleunigten Planung einer rechtssicheren Deichvariante anhält. „Uns verwundert die von der Stadt Düsseldorf geschätzte Planungsdauer von mindestens 12 Jahren für die Rückverlegung des Himmelgeister Deichs“, sagte Michael Süßer von der BUND Kreisgruppe Düsseldorf. „Die Stadt Monheim erzielte die Genehmigung für die Rückverlegung des Monheimer Deichs innerhalb von nur zwei Jahren nach Abschluss der Vorplanungen.“