Düseldorf. Das Land NRW warnt Geflügelbetriebe vor der Ausbreitung der Geflügelpest. Das Geschehen sei „dynamisch“ und breite sich weiter aus.

Das Land NRW hat vor einer Ausbreitung der Geflügelpest gewarnt und die Geflügelbetriebe zur Vorsicht aufgerufen. Seit der Bestätigung des ersten Falles im Kreis Paderborn am 18. November seien bereits fünf weitere Geflügelpestfälle in Betrieben in den Kreisen Paderborn und Soest sowie eine tote Wildgans mit der Krankheit in Bielefeld festgestellt worden.

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Das Geschehen sei „dynamisch“ und breite sich weiter aus, warnte das NRW-Umwelt- und Landwirtschaftsministerium am Freitag. In den Betrieben hätten bereits 83 000 Puten, Hühner, Gänse und Enten getötet werden müssen.

Kein Futterzugang zu Wildvögeln

In den betroffenen Gebieten gilt eine Aufstallungspflicht. Außerdem sollten alle Geflügelhalter darauf achten, dass ihre Tiere nur an Stellen gefüttert werden, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben. Dasselbe gelte für Tränken, so die Mitteilung. Damit soll eine Ansteckung bei kranken Wildtieren vermieden werden.

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Um eine Verbreitung über den Geflügelhandel auszuschließen, sollten Veterinärämter das zeitweise Verbot von Geflügelmärkten prüfen, riet das Ministerium. Vorsicht sei auch bei Geflügelanbietern ohne feste Verkaufslokale geboten: „Wer sich auf unkontrollierte Ankäufe von „fliegenden Händlern“ aus dem Fahrzeug heraus einlässt, gefährdet letztlich alle Geflügelhalter“, hieß es in der Mitteilung. (dpa)