Düsseldorf. Ab Montag gilt in Schulen die Testpflicht. Henrik Schepper, stellvertretender Leiter am Schloß-Gymnasium Benrath, über den Umgang mit Testmuffel.

Wenn am Montag die Abiturienten des Schloß-Gymnasiums Benrath in den Unterricht zurückkehren, muss jeder Schüler zweimal wöchentlich einen Corona-Test durchführen. Wenige Tage vor dem Ende der Ferien hat die NRW-Landesregierung Distanzunterricht angeordnet. Einzige Ausnahme: Abiturienten und Abschlussklassen. Doch was passiert mit Schülern, die einen Test strikt ablehnen? Und wie geht die Schule mit positiv getesteten Abiturienten um? Henrik Schepper, stellvertretender Schulleiter des Düsseldorfer Gymnasiums, beantwortet die wichtigsten Fragen.

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Wie gehen Sie mit Schülern um, die einen Test ablehnen?

Die Schulmail ist diesbezüglich eindeutig. Die Politik schreibt vor: Wer keinen Test durchführen lassen möchte oder kein negatives Testergebnis vorweisen kann, darf nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Danach werden wir uns richten. Am Montag werden bei uns alle Schülerinnen und Schüler getestet und wenn sich einzelne Jugendliche weigern, müssen wir sie vorzeitig nach Hause schicken. Bei Kindern, die noch nicht volljährig sind, werden zunächst die Eltern benachrichtigt.

Wie reagieren Sie, wenn sich Schüler weigern, den Klassenraum zu verlassen?

Es gab an unserer Schule schon vor den Osterferien einen Probelauf, bei dem Schülerinnen und Schüler ein Widerspruchsformular mitbringen konnten, wenn sie sich nicht testen lassen wollten. Das hat ungefähr jeder zehnte Schüler ausgefüllt. Wir stellen uns deshalb darauf ein, dass es am Montag bei einigen dieser Schüler zu Diskussionen kommen wird. Die Schulmail schreibt aber eindeutig vor, dass es eine Testpflicht gibt. Wir müssten also im Zweifel von unserem Hausrecht Gebrauch machen.

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Wie gehen Sie mit Schülern um, die positiv getestet wurden?

Während des Probelaufs vor den Osterferien hatten wir keinen einzigen positiven Fall, das war natürlich erfreulich. Aber sollte ein Schüler positiv getestet werden, gibt es bei uns eine Notaufsicht, die sich solange um den Schüler kümmert, bis er von seinen Eltern abgeholt werden kann. Die Schülerinnen und Schüler wissen, dass sie auf keinen Fall mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren dürfen.

Wie zufrieden sind Sie mit der Testpflicht an NRW-Schulen?

Ich kenne die Bedenken anderer Kolleginnen und Kollegen, aber ich persönlich sehe das pragmatisch: Sobald man als Lehrer weiß, dass ausschließlich negativ getestete Schüler teilnehmen, kann man etwas gelassener den Unterricht angehen. Außerdem gibt es keine Grauzonen mehr, weil das Widerspruchsrecht ab Montag nicht mehr vorgesehen ist. Die Durchführung der Selbsttests wird dadurch meiner Meinung nach erleichtert.