Düsseldorf. Wegen eines Raubdeliktes in Bonn war der 32-jährige zur Fahndung ausgeschrieben. Außerdem nahmen die Beamten einen gesuchten Dieb fest.
Manchmal brauchen auch Polizisten ein wenig Glück. Als Beamte der Bundespolizei am Sonntagnachmittag stellte eine stichpunktartige Kontrolle eines Fluges nach Stockholm vornahmen, stellten sie dabei einen 32-Jährigen
fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war.
Der Mann konnte bei der Kontrolle neben seinem Boardingpass keine gültigen Dokumente vorlegen. Deshalb wurde er zur Identitätsfeststellung zur Wache der Bundespolizei gebracht. Die Beamten stellten dabei fest, dass die Staatsanwaltschaft Bonn den Mann zur Festnahme ausgeschrieben hatte.
Gesucht wegen eines schweren Raubes
Das Amtsgericht Bonn hatte bereits im September 2007 gegen den Mann Untersuchungshaft angeordnet, da er dringend verdächtigt wird, gemeinschaftlich einen schweren Raub begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 32-Jährigen vor, im Mai 2006 mit einem weiteren Beteiligten einen Jugendlichen bedroht zu haben, um an dessen Mobiltelefon zu gelangen.
Als dieser sich geweigert hatte, sein Handy auszuhändigen, soll das Opfer mit einem Messer bedroht und anschließend zur Herausgabe seines Handys gezwungen worden sein. Da der nun am Flughafen festgenommene Verdächtige der Hauptverhandlung im Juli 2007 unentschuldigt fernblieb und keine ausreichenden Entschuldigungsgründe bei der Staatsanwaltschaft vorlegte, wurde die Untersuchungshaft angeordnet.
Aufgrund bestehender Fluchtgefahr sollte der Gesuchte nach der Festnahme direkt dem zuständigen Haftrichter vorgeführt werden.
Flüchtiger Dieb ebenfalls gefasst
Außerdem hatten die Beamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am Wochenende einen 38-Jährigen festgenommen, der von der Staatsanwaltschaft Hannover zur Festnahme wegen besonders schweren Fall des Diebstahls ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Hannover hatte ihn bereits im September 2015 rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt.
Der Verurteilte hatte sich auf eine bereits ergangene Ladung zum Strafantritt nicht gestellt und wurde aufgrund des unbekannten Aufenthaltsortes zur Festnahme ausgeschrieben. Nach der Festnahme wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt verbracht und konnte somit seine Heimreise nach Bremen nicht fortsetzen.