Düsseldorf. In der Innenstadt und vielen Düsseldorfer Stadtteilen gilt jetzt eine Masken-Plicht auch im Freien.

Die Landesregierung hat am Freitag neue Maßnahmen für Corona-Risikogebiete mit einer Inzidenz ab 50 beschlossen. Dazu gehört auch Düsseldorf mit einem Wert von 67,5. Die Stadt reagierte sofort und setzte unter anderem folgende Maßnahmen um:

Stadtweite Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot:

Die Stadt hatte bisher aufgrund der hohen 7-Tages-Inzidenz eine Sperrstunde und das Verbot des Außerhausverkaufs von Alkohol im gesamten Stadtgebiet von 1 bis 6 Uhr festgelegt. Doch ab heute gilt die von der Landesregierung festgelegte Sperrstunde und das Alkoholverkaufsverbot von 23 bis 6 Uhr. Sämtliche gastronomische Betriebe in der Stadt müssen in dieser Zeit schließen. Tankstellen, Kioske, Trinkhallen oder die bis Mitternacht geöffneten Rewe-Märkte dürfen in dieser Zeit keinen Alkohol verkaufen.

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Maskenpflicht im öffentlichen Raum:

Dort, wo Abstände nicht einzuhalten sind Bestandteil der bisherigen Schutzmaßnahmen ist unter anderem die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung auf Märkten zu tragen. Dazu gehören Wochenmärkte ebenso wie Trödelmärkte, Flohmärkte. Zudem hatte die Stadt für 13 Bereiche rund um Altstadt und Hauptbahnhof sowie für stark frequentierte Stadtteilzentren empfohlen, auch im Freien eine Maske zu tragen. Das ist mit dem heutigen Samstag zur Pflicht geworden in diesen Bereichen:

Kaiserswerth: Kaiserswerther Markt/Klemensplatz.

Rath: Westfalenstraße/Westfalencenter.

Gerresheim: Benderstraße/Dreherstraße/Fußgängerzone.

Düsseltal: Rethelstraße.

Pempelfort: Nordstraße/Duisburger Straße.

Oberkassel: Belsenplatz/Teile der Luegallee.

Stadtmitte: Der gesamte Bereich zwischen Altstadt im Westen, Graf-Adolf-Straße im Süden, Hauptbahnhof im Osten und Schadowstraße/Am Wehrhahn im Norden.

Friedrichstadt/Unterbilk: Friedrichstraße, Düsseldorf-Arcaden, Bilk S-Bahnhof.

Unterbilk: Bilker Allee, Bilker Kirche, Lorettostraße.

Oberbilk: Kölner Straße.

Eller: Gumbertstraße, Gertrudisplatz.

Benrath: Innenstadt, Fußgängerzone.

Garath: Stadtteilzentrum.

Private Feiern außerhalb von Wohnungen und Veranstaltungen:

Feste in Familien- und Freundeskreis in der Öffentlichkeit sind ab Montag nicht wie bisher auf 25, sondern auf 10 Personen beschränkt. Veranstaltungen dürfen zudem nur noch mit 100 statt bisher 250 Personen stattfinden – unabhängig davon, ob diese im Freien oder in geschlossenen Räumen abgehalten werden. Mit einem besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzept kann die Teilnehmerzahl nach Genehmigung durch die zuständige Behörde auf bis zu 250 Personen erhöht werden.

Für Fragen zum Thema „Coronavirus“ hat die Landeshauptstadt ein Informationsportal eingerichtet unter : www.duesseldorf.de/corona