Düsseldorf. Aus Spargründen wegen Corona hat der Flughafen den Skytrain-Einsatz reduziert und setzt Busse ein. Die sind oft zu voll. Das sorgt für Ärger.
Der Skytrain am Düsseldorfer Flughafen, der den Fernbahnhof und die Parkhäuser mit dem Terminal verbindet, fährt derzeit nur eingeschränkt. Sonntags gar nicht. Stattdessen sind Shuttle-Busse im Einsatz. Und in denen ist es verdammt eng, wie Fluggäste feststellen. Aber auch Flughafen-Mitarbeiter, die mit dem Skytrain zur Arbeit ins Terminal fahren, sind nicht glücklich über die Situation in Corona-Zeiten. Zumal die Züge auch nicht mehr so häufig verkehren wie üblich.
Flughafen hat Zwang zum Sparen
Grund für den verkürzten Betrieb des Skytrains ist zum einen die geringere Auslastung, aber auch der Zwang zum Sparen. „Um die akuten finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise auf den Airport abzufedern, schöpfen wir als Unternehmen derzeit sämtliche uns gebotenen Möglichkeiten zur Liquiditätssicherung aus“, sagte Flughafen-Sprecher Christian Hinkel. „Hierzu gehört, jederzeit den Spagat zwischen Kosteneinsparung und Weiterführung sicherer Prozesse bei niederem Passagier- und Verkehrsaufkommen zu gewährleisten.“ Dies gelte auch bei Themen wie Kurzarbeit, die seit Beginn der Krise bei unseren Mitarbeitern angewendet wird, oder dem Sky-Train-Betrieb.
„Sparen an der falschen Stelle“
Nachvollziehbare Gründe. Allerdings gibt es Kritik wegen der Corona-Sicherheit in den überfüllten Shuttle-Bussen. „Wir finden es unverantwortlich, dass ausgerechnet an dieser Stelle gespart wird“, sagt Özay Tarim, der für die Gewerkschaft Verdi das Sicherheitspersonal am Flughafen vertritt. Das Flughafen-Personal und die Passagiere setzten sich in den überfüllten Bussen unnötig gesundheitlichen Gefahren aus. Und: „Das widerspricht den Verhaltensregeln, die im Terminal gelten!“ Hier werde an den falschen Stellen gespart, nämlich an der Gesundheit von Menschen.
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Mund-Nasen-Schutz ist verpflichtend
Der Flughafen betont, dass ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend sei. Im Terminal, im Sky-Train und in Shuttle-Bussen: „Wenn der gebotene Mindestabstand aufgrund der räumlichen und baulichen Situation nicht immer eingehalten werden kann, ist der Maskenschutz als hinreichende Maßnahme durch die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.“