Düsseldorf. Vorbestrafter Pädophiler soll Auflagen missachtet und sich mehrfach Kindern genähert haben. Landgericht ordnet psychiatrische Unterbringung an.
Ein mehrfach vorbestrafter Pädophiler aus Neuss soll dauerhaft in eine geschlossene Psychiatrie. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Montag angeordnet. Außerdem verurteilte es den 52-Jährigen zu 20 Monaten Haft, die er vorher im Gefängnis absitzen muss.
Er hatte nach Überzeugung des Gerichts nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis die Auflage missachtet, sich von Kindern fernzuhalten. Der Vorsitzende Richter begründete die Unterbringung mit drohender Wiederholungsgefahr.
Auch interessant
Nur sechs Monate nach der Haftentlassung soll der 52-Jährige in Neuss im vergangenen Herbst mehrfach minderjährige Mädchen auf ihrem Schulweg an einer Haltestelle beobachtet und sie in einer Straßenbahn angesprochen haben.
Angeklagter ist obdachlos - Verteidiger will das Urteil anfechten
„Wir meinen, dass der Angeklagte aufgrund einer Störung eine erheblich abgesenkte Hemmschwelle hat“, erklärte Richter Rainer Drees. „Wir gehen daher von einer verminderten Steuerungsfähigkeit aus.“ Das hatte der psychiatrische Gutachter im Prozess anders gesehen und den Mann als voll schuldfähig eingestuft. Der Verteidiger hatte den Antrag der Staatsanwältin auf Unterbringung in der Psychiatrie daher als unbegründet zurückgewiesen.
Dem 52-Jährigen bleibe kaum etwas anderes übrig, als sich tagsüber in der Neusser Innenstadt aufzuhalten. „Der Mann ist obdachlos und muss jeden Morgen seine Notschlafstelle verlassen.“ Der 52-Jährige ist wegen sexuellen Kindesmissbrauchs mehrfach vorbestraft und hat zuletzt wegen Besitzes kinderpornografischen Materials fast drei Jahre im Gefängnis gesessen. Das Gericht hatte ihm untersagt, sich Jugendheimen, Schulen, Kindergärten und Spielplätzen zu nähern.
Daran habe er sich auch gehalten, sagte der Angeklagte. Dass er die Mädchen angesprochen habe, stimme nicht, behauptete er. Die Mädchen hatten zunächst ihrer Schule und dann der Polizei von den Vorfällen berichtet. „Wir werden das heutige Urteil in der Revision anfechten“, kündigte der Verteidiger an. (dpa)