Düsseldorf. Ein Video zeigt wie Polizisten einen 15-Jährigen in Düsseldorf mit dem Knie auf dem Kopf fixieren. Eine erste Analyse des komplexen Falls.

In dem Online-Netzwerk Twitter ist am Samstagabend ein Video aufgetaucht, das eine Szene aus der Altstadt zeigt. Zu sehen ist darin, wie ein Polizist einen auf dem Boden liegender Jugendlicher sein Knie auf den Kopf drückt. Diese Szenen erinnern an den gewaltsamen Tod des Afroamerikaners George Floyd Ende Mai diesen Jahres in den USA durch Polizisten, die die „Black Lives Matter“-Kampagne wieder befeuert haben. Der Polizist in den USA hatte mehr als acht Minuten mit dem Knie auf Floyds Hals gedrückt.

Vorfall auf der Neustraße

In dem Video liegt ein Jugendlicher - laut NRW-Innenministerium ein 15-Jähriger - auf dem Boden, auf dem Bauch. Seine Arme sind auf dem Rücken mit Handschellen fixiert. Während ein Polizist auf dem Rücken des Jugendlichen kniet, drückt einer weiterer Beamte mit seinem Knie auf den Kopf des Mannes. In dem Video sind zudem Passanten zu hören und vermutlich auch der Filmer selbst. Jemand sagt, „mach das Knie runter, Bruder“ und „das ist nicht lustig“.

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Die Düsseldorfer Polizei hat mittlerweile Stellung zu dem Video, das sich rasend schnell über die sozialen Netzwerke verbreitete, bezogen. Die Polizei habe erst am Sonntagvormittag Kenntnis über das Video erlangt. „Wir haben die kurze Sequenz umgehend örtlich und zeitlich eingeordnet. Nach dem derzeitigen Stand hat sich der zugrundeliegende Sachverhalt am Samstag gegen 19.30 Uhr auf der Neustraße in der Altstadt zugetragen“, heißt es dazu in einer Mitteilung.

15-Jähriger soll bereits polizeibekannt sein

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Beamte der Polizei Düsseldorf seien zuvor zu einem nahe gelegenen McDonald’s-Restaurant wegen einer Gruppe von circa zehn Randalierern gerufen worden. Während der Sachverhaltsklärung vor Ort hat ein offenbar am eigentlichen Geschehen unbeteiligter Jugendlicher den Polizeieinsatz gestört. Während die Personalien festgestellt wurden.

Laut mehrerer Zeugen soll er die Beamten zunächst bepöbelt, Faustschläge angedeutet und schließlich Polizisten auch körperlich attackiert haben. Tatsächlich war der 15-Jährige nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa bereits polizeibekannt. Davon, dass er die Beamten am Samstag unter anderem als „Hurensöhne“ betitelt haben soll, sieht man im Internet nichts - wie aus Ermittlerkreisen zu hören ist, soll es aber so gewesen sein.

Im weiteren Verlauf widersetzte er sich zudem und musste dann zur Identifizierung zur Polizeiwache Stadtmitte gebracht werden. Hier wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Obhut seiner Erziehungsberechtigten übergeben, heißt es weiter bei der Polizei

Der 15-Jährige sei nach bisherigen Erkenntnissen ebenso wenig verletzt worden wie der Beamte, den er angegriffen haben soll. Aufnahmen aus Bodycams der Polizei, die den Vorfall aus anderer Perspektive zeigen könnten, gebe es nicht.

Staatsanwalt ermittelt gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt

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Das betreffende Video werde im Weiteren auch intensiv hinsichtlich der Art und Weise des polizeilichen Einschreitens analysiert und bewertet, heißt es weiter in der Stellungnahme. Und weiter: „Aus Neutralitätsgründen wird die Bearbeitung des Verdachts eines Beamtendeliktes durch das Polizeipräsidium Duisburg geleitet.“

Der betreffende Polizeibeamte stehe erst am Anfang seiner Polizeikarriere, erklärte am Montag ein Sprecher des NRW-Innenministeriums auf Nachfrage. Inwieweit die konkrete Situation sein Vorgehen rechtfertige, dies zu ermitteln sei nun Aufgabe der Polizei Duisburg. Je nach Ergebnis der Ermittlungen könnten sich disziplinarrechtliche Konsequenzen ergeben, hieß es im Ministerium: „Noch aber ist alles offen“.

Gegen den Polizisten wird laut Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt. Auch gegen den Jugendlichen liegen mehrere Anzeigen vor - wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, Beleidigung und tätlichen Angriffs.

NRW-Innenminister Reul „erschrocken von Videobildern“

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hat im Fall eines möglicherweise überharten Einsatzes am Samstagabend in der Düsseldorfer Altstadt vor einer Vorverurteilung der Polizei gewarnt. „Auch ich habe mich erschrocken, als ich die Bilder zum ersten Mal gesehen habe“, sagte Reul am Montag. Körperliche Gewalt im Einsatz sei jedoch „nicht per se rechtswidrig“. Das Vorgehen werde nun vom Duisburger Polizeipräsidium unabhängig aufgeklärt, auch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf sei eingeschaltet und ermittele wegen des Verdachts der „Körperverletzung im Amt“.

„Sollte es zu Fehlverhalten gekommen sein, wird das Konsequenzen haben“, kündigte Reul an. Man dürfe sich jedoch nicht vom ersten Eindruck leiten lassen. Ein in den sozialen Netzwerken verbreitetes Video von den Düsseldorfer Geschehnissen zeige lediglich einen 13-Sekunden-Ausschnitt einer insgesamt maximal drei Minuten dauernden Fixierung eines 15-Jährigen am Boden.

Der Innenminister machte deutlich, dass es die Einsatzrichtlinien erlaubten, bei einer robusten Festnahme mit dem Bein das Gesicht das Tatverdächtigen zu fixieren. Ein Auflegen auf dem Hals sei hingegen nicht erlaubt. Der Düsseldorfer Polizist, der den 15-Jährigen mit dem Bein in der Kopfgegend fixiert hatte, wurde inzwischen in den Innendienst versetzt, teilte Reul mit.

Polizeigewerkschaft GdP: Knie auf Kopf ist manchmal notwendig

Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei in NRW (GdP) gibt es keinen Zweifel, dass Polizeibeamte bei Festnahmen „in besonderen Situationen Personen auch am Kopf am Boden fixieren dürfen“, erklärte ein Sprecher am Montagmorgen auf Nachfrage. „Die üblichen Techniken setzen am Becken oder an der Schulter an“, sagte der Sprecher. Die Fixierungstechnik mit Knie am Kopf sei mitunter erforderlich, weil Personen nicht selten auch am Boden liegend noch versuchten, Beamte anzuspucken oder zu beißen. Zudem werde auf diese Weise verhindert, dass Widersacher sich selbst verletzten, indem sie ihren eigenen Kopf auf den Boden schlagen um so ihre Freilassung zu erzwingen, heißt es bei der GdP.

„Diese Fixierungstechnik ist manchmal notwendig, um eine Situation zu beruhigen“, erklärte der GdP-Landesvorsitzende Michael Mertens auf Nachfrage: Das Video zeige aber, dass hier Konsequenzen nötig seien: „Wir müssen darüber nachdenken, das Trainingsmodul zur Fixierung von Personen auf dem Boden zu überarbeiten, damit solche Bilder nicht mehr dazu führen, die Arbeit unserer Polizei in Misskredit zu bringen“, sagte Mertens: „Jeder Polizist und jede Polizistin wird durch solche Bilder automatisch in Verbindung gebracht mit dem Fall George Floyd. Aber nicht alles, das auf den ersten Blick gleich aussieht, ist auch gleich“, sagte Mertens.

Videoüberwachung zeigt: Gesamteinsatz dauerte zweieinhalb Minuten

Die betreffende Einsatzsituation in der Altstadt hätte laut GdP insgesamt etwa zweieinhalb Minuten gedauert, „von der Ansprache des Randalierers, seiner Festnahme bis zur Abfahrt im Polizeiwagen“. Dies zeigten die Bilder der Videoüberwachung, mit der die Polizei seit vielen Jahren Bereiche der Düsseldorfer Altstadt, die als Kriminalitätsbrennpunkt gelten, überwacht.

Die Video-Sequenz auf Twitter, auf dem der Polizist den Jugendlichen mit dem Knie auf dem Kopf am Boden hält, ist etwa 15 Sekunden lang und zeigt einen Ausschnitt des Einsatzes, bei der der Beamte sein Knie einmal hebt und seine Position verlagert und den Jugendlichen anschließend erneut mit dem Knie festhält. Der Beamte hockt dabei seitlich vor dem Gesicht des Jugendlichen und nutzt sein rechtes Bein als „Hebel“, um den Randalierer von Schulter bis Kopf am Boden zu halten. Hals oder Genick des Jugendlichen werden den Bildern nach nicht direkt fixiert.

Parteien sehen Ähnlichkeit mit Fall von George Floyd

Am Donnerstag wird sich der Innenausschuss des NRW-Landtags mit dem Altstadt-Einsatz befassen. Schon am Montag gingen die Meinungen in der Landespolitik auseinander. Grünen-Innenexpertin Verena Schäffer hegt starke Zweifel an der Korrektheit des polizeilichen Vorgehens: Auch wenn die Polizei in den USA und unsere Polizei nicht vergleichbar seien, erinnerten die Bilder an den gewaltsamen Tod von George Floyd. „Die Hintergründe für den Einsatz in Düsseldorf müssen vorbehaltlos aufgeklärt werden. Aus meiner Sicht kann diese Form der Fixierung bei einer bereits auf dem Boden liegenden, fixierten Person nicht verhältnismäßig sein“, fordert Schäffer.

CDU-Innenexperte Christos Katzidis warnte dagegen vor voreiligen Schlüssen: Die Bilder seien zwar auf den ersten Blick erschreckend. Sie zeigten aber nur einen engen Ausschnitt des Geschehens. „Polizistinnen und Polizisten müssen leider in ihrem Berufsalltag oft körperliche Gewalt anwenden. Ob das in diesem speziellen Fall rechtskonform und verhältnismäßig war, werden die Duisburger Polizei und die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit Sicherheit lückenlos aufklären“, so Katzidis.

Linkspartei: „Polizeigewalt mit menschenverachtender Methode“

Bei der Düsseldorfer Partei Die Linke forderte Anja Vorspel, ordnungspolitische Sprecherin, am Montag, die betreffenden Polizeibeamten „müssen sich nach dem Dienstrecht und dem Strafrecht verantworten“. Es handle sich um einen Fall von Polizeigewalt mit einer „menschenverachtenden Methode“. Polizeipräsident Norbert Wesseler „muss jetzt umgehend die Anwendung dieser Methode abstellen“. Vorspel behauptet in der am Montag verbreiteten Erklärung, der Polizist habe „auf dem Genick“ des Jugendlichen gekniet, was lebensgefährlich sei.

Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) nannte die Video-Bilder „verstörend“und forderte die „sofortige Aufklärung des Sachverhalts“. Grünen-OB-Kandidat Stefan Engstfeld befand: „Was soll rechtfertigen, einen am Boden liegenden, fixierten Menschen das Knie in den Hals zu drücken?“ Auf dem Video ist allerdings nicht zu sehen, dass der Polizist sein Knie dem Jugendlichen „in den Hals“ drückt.

Der Beitrag über den Polizeieinsatz in der Altstadt hatte am Montagmorgen bereits über eine Million Aufrufe (Stand 7.55 Uhr, 17. August 2020), und wurde inzwischen mehr als 6000 Mal kommentiert und geteilt.

>>>Hintergrund: Festnahmetechniken bei der Polizei

Zur Anwendung von Festnahmetechniken erklärt das Landesamt für Aus- und Fortbildung und Personalangelegenheiten: „Polizistinnen und Polizisten müssen oftmals im Rahmen hoch dynamischer und gefahrvoller Einsatzsituationen in Sekundenbruchteilen schwerwiegende Entscheidungen treffen und ihr taktisches Verhalten fortwährend anpassen. Ich kann Ihnen mitteilen, dass die innerhalb der Eingriffstechniken NRW vermittelten Techniken zur Fixierung einer Person am Boden die punktuelle bzw. direkte Belastung der Wirbelsäule, Hals oder des Nackens nicht beinhaltet, da die massive Einwirkung auf wichtige Blut- und Nervenbahnen gerade in der Bodenlage eine erhöhte Gefahr hervorrufen könnte. Bei der Fixierung einer Person in Bodenlage, die bereits Widerstand geleistet hat oder diesen sogar noch fortsetzt, wird mit dem Knie oder dem Schienbein die gegenüberliegende Schulter belastet, um ein Aufstehen der zu fixierenden Person zu erschweren oder zu verhindern. Nur bei weiter andauerndem Widerstand, insbesondere bei körperlich überlegenen Personen kann es erforderlich sein, mit dem Schienbein oder dem Knie auf die knöcherne Struktur eines seitlich liegenden Kopfes (auf dem Ohr oder dem Kieferknochen) einzuwirken, um den Widerstand zu brechen.“