Düsseldorf. Düsseldorfer Niederlassung des Lieferdienstes Flaschenpost stellt Antrag auf Nichtigkeit und Anfechtung der Wahl. Ein Gütetermin ist geplatzt.
Die durchgeführte Wahl eines Betriebsrats wird von der Flaschenpost Düsseldorf GmbH angefochten. Deswegen gab es am Freitag Nachmittag einen Gütetermin beim Düsseldorfer Arbeitsgericht. Ein Ergebnis brachte der nicht, Flaschenpost will nicht einlenken. Das Gericht hat deswegen für 24. Juli eine Verhandlung angesetzt.
NGG: Flaschenpost beantragte Anfechtung der Wahl
Am 2. April wurde in der Düsseldorfer Niederlassung des Lieferdienstes ein Betriebsrat für die rund 500 Beschäftigten gewählt. „Mit der Wahl wurde ein großartiger Grundstein für die Betriebsratsarbeit gelegt“, so Zayde Torun, Geschäftsführerin der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG). Doch, so ihre Kritik: „Kaum war der Betriebsrat im Amt, hat der Arbeitgeber im Arbeitsgericht einen Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit und Anfechtung der Betriebsratswahl eingereicht.“ Bereits im Vorfeld wollte Flaschenpost die Betriebsratswahl verhindern – und war gerichtlich gestoppt worden.
„Wir wollen keinen Kampf gegeneinander“
Die NGG-Geschäftsführerin ist erstaunt: „Trotz den gerichtlichen Niederlagen der Flaschenpost im Eilverfahren in der 1. und 2. Instanz versucht das Unternehmen weiterhin einen Betriebsrat zu verhindern. Wir wollen keinen Kampf gegeneinander, sondern uns mit der Geschäftsleitung fair für die Beschäftigten einsetzen.“
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„Verfahren müssen jedoch fair und transparent sein“
Und was sagt das Unternehmen? Dazu folgende Stellungnahme von Flaschenpost: „Als junges und schnell wachsendes Unternehmen setzten wir auf flache Hierarchien und Mitbestimmung. Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn sich unsere MitarbeiterInnen aktiv einbringen, z.B. im Form eines Betriebsrates. Die zugehörigen Verfahren müssen jedoch fair und transparent sein. Dies war im Falle der Betriebsratswahl in Düsseldorf nicht gegeben.“ (gömi)