Düsseldorf. Im Düsseldorfer Stadtteil Benrath wurde ein Schulzentrum geräumt. Ein Schüler steht unter Verdacht, Pfefferspray oder Reizgas gesprüht zu haben.

Reizgasalarme an gleich drei Schulen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben am Montag die Feuerwehr in Düsseldorf, Plettenberg und Melle in Atem gehalten. Im Düsseldorfer Stadtteil Benrath wurde ein komplettes Schulzentrum vorübergehend evakuiert, wie die Feuerwehr mitteilte.

Ein Schüler steht inzwischen unter Verdacht, an der Düsseldorfer Schule Pfefferspray oder Reizgas versprüht zu haben, so ein Polizeisprecher. Auch in Plettenberg ist ein 15-jähriger Schüler unter Verdacht geraten. Eine verdächtige Dose sei gefunden und sichergestellt worden. Die Polizei ermittelt in dem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung.

Sechs Menschen kamen ins Krankenhaus

Von versprühtem Pfefferspray oder Reizgas war in Düsseldorf und im sauerländischen Plettenberg rund 90 Schüler und Lehrer betroffen. In Düsseldorf klagten 35 Schüler und Lehrer über Augen- und Atemwegsreizungen. Eine Lehrerin und ein Schüler seien vorsorglich ins Krankenhaus gebracht worden.

In der Schule in Plettenberg im Märkischen Kreis kamen 57 Schüler im Alter zwischen zehn und 13 Jahren mit Reizgas in Kontakt. Fünf Schüler mussten vorsorglich zur Untersuchung ins Krankenhaus. Der Unterricht an der Realschule wurde zeitweise unterbrochen.

Weiterer Fall in Niedersachsen

Auch in der Schule im südniedersächsischen Melle unweit der Grenze zu Nordrhein-Westfalen klagten Schüler über Atembeschwerden und Reizhusten. 15 Schüler wurden nach Angaben der Feuerwehr leicht verletzt in Krankenhäuser gebracht. In den drei Fällen nahm die Polizei Ermittlungen auf. (red. mit AFP und dpa)

Update 2. Juni 2021: Nach Vorfall in Düsseldorf ist ein Schüler freigesprochen worden. Dem inzwischen 16-Jährigen, der bestritten hatte, das Pfefferspray im Treppenhaus versprüht zu haben, habe die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können, befand das Amtsgericht am Mittwoch in Düsseldorf.

Der 16-jährige Schüler war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Doch auch eine Reihe von Zeugen konnten nach Ansicht der Richterin das Geschehen nicht zweifelsfrei aufklären. Die Verhandlung war aus Gründen des Jugendschutzes nicht öffentlich.