Düsseldorf. Leichenwagen können auf der Düsseldorfer Umweltspur keine Ausnahmen beanspruchen. Einer entsprechenden Forderung erteilte die Stadt eine Abfuhr.

Auch auf dem letzten Weg gelten in Düsseldorf städtische Auflagen zum Umweltschutz: Leichenwagen können jedenfalls auf der umstrittenen Umweltspur in der Landeshauptstadt keine Ausnahmen beanspruchen.

Der größte Bestattungsunternehmer der Stadt hat sich nach eigenen Angaben bei der Stadt erkundigt, ob es solche Ausnahmeregelungen für Leichenwagen gebe - und sich eine Abfuhr geholt. Der Unternehmer Claus Frankenheim hatte unter anderem auf den besonderen Zeitdruck im Trauerfall sowie die Situation an heißen Tagen verwiesen.

Nur lebende Personen können Fahrgemeinschaft bilden

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Ein Stadtsprecher sagte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag allerdings, dass es keine Ausnahmegenehmigungen für Bestatter geben werde. Frankenheim bestätigte einen Bericht der „Rheinischen Post“, wonach bei einem internen Seminar mit seinen Mitarbeitern auch die Frage aufgekommen sei, ob zwei Bestatter und eine Leiche eigentlich eine Fahrgemeinschaft seien. Solche dürfen die Umweltspur benutzen.

„Nein“, so die Antwort der Stadt: „Nur lebende Personen können eine Fahrgemeinschaft bilden.“ Frankenheim gab am Donnerstag zu, dass diese Frage „etwas schelmisch“ gewesen sei - dennoch sei das Problem für ihn und zahlreiche andere Bestattungsunternehmer sehr ernst.

Bestatter: „An heißen Tagen zählt jede Stunde“

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„Wir haben eine sensible Transportsituation“, so der Unternehmer. In vielen Fällen könne man es sich nicht leisten, eine halbe Stunde im Stau zu stehen - „die Trauernden warten doch.“ Zudem zähle an heißen Tagen jede Minute, um den Toten ins Kühlhaus zu bringen. Frankenheim hofft nach eigenen Angaben nun, „dass mal jemand aufwacht und diesen Unsinn beendet.“ (dpa)