Düsseldorf. In Düsseldorf gibt es pro Jahr 290 Ordnungsamtsbeisetzungen für Verstorbene ohne auffindbare Angehörige. Dabei bleiben die Fallzahlen konstant.
Die Urne steht in der Friedhofskapelle. Schlicht ist die Stimmung, es gibt weder Trauergäste noch Blumenschmuck. Außer der Pastorin ist niemand anwesend. War der Tote konfessionslos, fällt selbst diese kurze Zweisamkeit weg. Lautlos sind die Ordnungsamtsbeisetzungen, wenn die Behörde keine Hinterbliebenen ausfindig machen kann. In Düsseldorf passiert das etwa 290 Mal im Jahr. Unsere Redaktion sprach deshalb mit Sebastian Veelken über diese Form der Beerdigungen, er ist der stellvertretende Leiter des Ordnungsamts.
Komplizierte Suche nach möglichen Angehörigen
„Die Totenwürde muss gewahrt bleiben“, betont Veelken. Im Laufe des Gesprächs wird immer wieder deutlich, wie wichtig dieses Anliegen der Stadt Düsseldorf ist. Es sind pro Jahr an die 590 Sterbefälle, die an das Ordnungsamt herangetragen werden. In etwa 300 Fällen verläuft die Suche nach Hinterbliebenen erfolgreich. Die erweist sich, trotz des transparenten, digitalen Zeitalters, als kompliziert. „Wir greifen auf die Unterlagen des Geburts-Standesamts zurück,“ erklärt Veelken. Doch wenn jemand mehrfach umgezogen ist, Heirat oder Trennungen neue Nachnamen bescherten oder beispielsweise wegen Nichtehelichkeit in einer Familie unterschiedliche Nachnachnamen geführt wurden oder nach potenziellen Halb- oder Stiefgeschwistern geforscht werden muss, erschwere das die Nachforschungen, erklärt Veelken anschaulich. Unter anderem seien es Tipps aus der Nachbarschaft wie: „Er hat einen Neffen in München...“ die hin- und wieder zum Erfolg führten.
Mindestens sechs Wochen nehmen sich die Mitarbeiter dafür Zeit, bevor der Termin für eine Urnenbeisetzung festgelegt wird. Können jedoch Angehörige benachrichtigt werden, geschieht dies immer persönlich durch einen Mitarbeiter des Ordnungsamts. Wohnen die Hinterbliebenen außerhalb Düsseldorfs, informiert sie jemand von der dortigen Stadtverwaltung.
Richtige Hinweise im Testament geben
„Manche Bürger glauben, es sei richtig, im Testament auf Hinterbliebene und Beisetzungswünsche hinweisen“, sagt Veelken, „das ist jedoch nicht sinnvoll, weil ein Testament in der Regel erst nach einer Beisetzung eröffnet wird.“
Auch Hinweise in der Wohnung helfen den Mitarbeitern des Ordnungsamts nicht weiter, wenn derjenige zum Beispiel im Krankenhaus gestorben ist. „In Düsseldorf haben wir uns ganz bewusst dafür entschieden, nicht die Wohnungen nach Informationen und Wertgegenständen zur Kostendeckung zu durchsuchen. Das macht das Nachlassgericht,“ betont Veelken. Der Stadt Düsseldorf sei es wichtig, dass eventuell auftauchende Erben nicht vermeintlich vermisste Dinge im Besitz der städtischen Behörde vermuten können. Es ist besser für den Fall der Fälle die Telefonnummer einer Vertrauensperson im Portemonnaie zu haben - und sich natürlich mit dem Thema auseinangesetzt und Entscheidungen gefällt zu haben.
Bereits zehn Tage nach dem Tod muss bestattet werden. In diesen Fällen wird eine Feuerbestattung angeordnet, dann kann mit der Beisetzung der Urne abgewartet werden. „Die Kosten für Erd-, Feuer- und Seebestattungen liegen so eng beieinander, dass wir auf Wünsche des Verstorbenen Rücksicht nehmen können, sofern sie uns rechtzeitig bekannt werden,“ erklärt Veelken. Manches ergäbe sich dabei aus der Religionszugehörigkeit. Und, fügt er hinzu, bei den Ordnungsamtsbestattungen gäbe es so gut wie keine Fälle, bei denen Muslime betroffen sein. Dass eine Seebestattung im Kostenrahmen liegt, habe auch ihn erstaunt. „Ich wollte den Wunsch eines Verstorbenen schon abschlagen, als ich gesehen habe, dass es nur 30 Euro Unterschied ausmacht.“
Angehörige müssen die Kosten der Beisetzung übernehmen
Natürlich werden die Angehörigen auch wegen der Kostenübernahme für die Beisetzung gesucht, zu der sie verpflichtet sind. Die belaufen sich auf zirka 2.300 Euro, die Stadt Düsseldorf erhält dabei keine Rabatte. Als Beispiel: 208 Euro kostet die Nutzung der Friedhofskapelle und auch dieser Betrag wird, wegen der Richtlinie nach einer würdevollen Beerdigung für jeden, von der Stadt getragen. In diesem Zusammenhang ist es der Behörde ebenfalls wichtig darauf hinzuweisen, dass die Verstorbenen nicht anonym beigesetzt werden. „Sie erhalten ein Urnenreihengrab,“ sagt Sebastian Veelken. Zwar fehle ein Grabstein, aber die letzte Ruhestätte könne bei Bedarf ausfindig gemacht werden.
Auch den Geistlichen hängen die Ordnungsamtsbeisetzungen ohne Trauernde im Talar. Daher gibt es in einigen Gemeinden Ehrenamtliche, die diese Beerdigungen begleiten und so für einen würdevollen Abschied sorgen.