Düsseldorf. Leichenwagen stünden im Hochsommer ansonsten eine Stunde im erzwungenen Stau, so eins der Argumente der Bestatter.
Die Bestatter in Düsseldorf bekommen Rückenwind vom Landesverband NRW ihrer Zunft. „Die Stadtverwaltung sollte sich überlegen, was die Bestatter transportieren“, sagt der Geschäftsführer des Verbandes, Christian Jäger, und verweist auch auf Baden-Württemberg.
Stuttgart gibt Bestattern freie Fahrt durch die Verbotszone
„In Stuttgart dürfen Bestatter durch die Verbotszone fahren. Das war von Anfang an klar.“ Bei der Zone handelt es sich allerdings um die Umweltzone, die nicht von Dieselfahrzeugen genutzt werden darf. Busspuren dürfen die Bestatter in Stuttgart nicht benutzen.
Im bekannten Düsseldorfer Bestattungshaus Frankenheim war die Frage aufgekommen, ob zwei Fahrer mit einem Verstorbenen an Bord die Umweltspur nutzen dürften. Die Antwort auf diese Frage: „Regulär dürfen nur Kraftfahrzeuge mit mindestens drei und mehr lebenden Menschen darin die Umweltspur benutzen. Denn als natürliche Personen im Sinne der Rechtsordnung gelten nur lebende Personen, das heißt von der Geburt bis zum Tod – keine Verstorbenen.“ Man könne sich jedoch um eine Sondergenehmigung bemühen.
Bei den Überführungsfahrten geht es auch die Totenwürde. Frankenheim hatte darauf hingewiesen, dass es Bestattern und vor allem den Familien samt ihrer Verstorbenen kaum zuzumuten sei, dass die Leichenwagen im Hochsommer eine Stunde im erzwungenen Stau stehen müssten. Die Hitze im Transportraum könne so ansteigen, dass die Verstorbenen später vielleicht nicht mehr für eine Abschiednahme aufbereitet werden könnten. Christian Jäger fordert deswegen eine generelle Freigabe für Bestatter, die Umweltspur nutzen zu dürfen. Wie die Stadt mit dem Protest und dem Hinweis auf Stuttgart umgeht, ist offen.