Düsseldorf. . Eine 21-jährige Deutsche IS-Anhängerin muss sich jetzt in Düsseldorf wegen Skalverei verantworten. Richter schließt Öffentlichkeit aus.
Im Prozess gegen die mutmaßliche IS-Anhängerin Sarah O. ist zu Beginn am Mittwoch die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Die Angeklagte sei zur Tatzeit zwischen 16 und 19 Jahre alt gewesen, begründete der Vorsitzende Richter Lars Bachler am Mittwoch im Düsseldorfer Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts. Der Ausschluss könne zudem dafür sorgen, dass die Angeklagte weniger Hemmungen in der Verhandlung habe und Stigmatisierungen verhindert würden. Nach Angaben des Vorsitzenden hat die Angeklagte sich bereit erklärt, Angaben im Prozess zu machen. Die Verteidigung hatte den Ausschluss beantragt. Die Bundesanwaltschaft stimmte zu.
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Die Bundesanwaltschaft wirft Sarah O. vor, als Frau eines IS-Kämpfers in Syrien drei Frauen als Sklavinnen gehalten zu haben. Im Oktober 2013 soll sie als 15-Jährige aus Konstanz über die Türkei nach Syrien eingereist sein. Dort habe sie sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen und wenige Monate später den IS-Kämpfer Ismail S. nach islamischem Recht geheiratet.
Zwischen September 2015 und Oktober 2017 soll die Deutsch-Algerierin die zwei Frauen und ein Mädchen in ihrem Haus als Sklavinnen gehalten haben. Sarah O. drohen nach Jugendstrafrecht bis zu zehn Jahre Haft. Laut Staatsanwaltschaft ist die heute 21-Jährige Mutter von drei Kindern.
Während des Prozesses sollen 33 Zeuge gehört werden. Insgesamt wurden 18 Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte demnach Ende Dezember fallen. (dpa)