Düsseldorf. Der Düsseldorfer Bäderchef Roland Kettler soll nach dem Tumultsommer im Rheinbad nun Mitarbeitern einen „Maulkorb“ erteilt haben.

Die skandalösen Ereignisse im Rheinbad haben einen weiteren vorläufigen Höhepunkt: Offenbar hat Bäderchef Roland Kettler seinen 270 Mitarbeitern ein Redeverbot erteilt, das berichtete am Montag zunächst die „Bild“.

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Nach den Auseinandersetzungen im Sommer, die Auslöser für drei Polizeieinsätze samt Räumungen waren, versendete Kettler offenbar eine Dienstanweisung, die den Mitarbeitern die Weitergabe von Informationen verbietet. „Dass nicht jeder Mitarbeiter gleich zum Pressesprecher eines Unternehmens wird, ist ja verständlich“, so Ratsherr Stefan Wiedon (CDU), der auch Aufsichtsrat in der Bädergesellschaft ist.

Aufgabe des Aufsichtsrats gefährdet?

Allerdings hat der Bäderchef den Mitarbeitern auch den Kontakt zum hauseigenen Aufsichtsrat verboten. Genau das kritisieren jetzt die Politiker. „Ein Aufsichtsrat hat ja eine Kontrollfunktion und soll auch die Geschäftsführung kontrollieren“, erklärt Wiedon weiter, „aber wie soll denn die Kontrolle aussehen, wenn wir alle Informationen nur über die Geschäftsleitung erhalten?“

Roland Kettler, Geschäftsführer der Bädergesellschaft.
Roland Kettler, Geschäftsführer der Bädergesellschaft. © dpa | David Young

Der Ratsherr hatte die Dienstanweisung nach dem dritten Vorfall mit der Nummer „DA 012019“ in seinem Briefkasten gefunden – anonym. Noch nie, erklärt er, habe er so eine Krise bei den Bädern erlebt, wie dieses Jahr. Nach dem es zu den bekannten Auseinandersetzungen im Rheinbad kam, bei dem sich die Bademeister vor aggressiven Gruppen in Sicherheit bringen mussten, geriet Roland Kettler schon in die Kritik, weil er Videoaufnahmen einfach gelöscht haben soll, bevor der Aufsichtsrat diese zu sehen bekommen hat – aus Datenschutzgründen, sagte er.

Die Dienstanweisung hingegen, so Kettler gegenüber dem Aufsichtsrat , sei gar nicht mal neu, sondern aus dem Jahr 1986. Doch damals gehörten die Bäder noch zu den Stadtwerken. Aufsichtsrat Wiedon merkt an: „Das ist sicher kein Zufall, dass ausgerechnet zu dem Zeitpunkt eine 30-Jahre-alte Dienstanweisung neu verschickt wird.“

Aufsichtsrat will juristische Prüfung

Der CDU-Politiker wird die Dienstanweisung nun allen Kollegen im Aufsichtsrat zuschicken, damit sich diese ein eigenes Bild davon machen können. Auch soll es eine juristische Einschätzung geben, inwiefern eine solche Anordnung überhaupt rechtens ist, da der Aufsichtsrat ja gerade Informationen benötigt, um seine Kontrollfunktion auszuüben.

nach rheinbad-tumulten- ex-polizist als sicherheitsberaterOberbürgermeister Thomas Geisel hält es „nicht für statthaft, dass der Aufsichtsrat ausschließlich durch die Geschäftsführung informiert wird. Der Aufsichtsrat muss sich ein umfassendes Bild machen und auch vor Ort informieren können. Umgekehrt müssen sich Mitarbeiter auch vertrauensvoll an ihn wenden können.“

Schon im Sommer gab es erste Überlegungen den Bäderchef Roland Kettler abzulösen, stattdessen hat er Unterstützung von Hans-Joachim Kensbock-Rieso bekommen, den ehemaligen Leiter der Düsseldorfer Polizeiinspektion Mitte.

Mitarbeiter wurden wohl ausgefragt und seien verunsichert

Der pensionierte Polizist soll nun ein umfassendes Sicherheitskonzept erarbeiten und die Kommunikation der Bädergesellschaft neu ausrichten. Genau da lägen nämlich die Defizite des derzeitigen Chefs, so Stefan Wiedon: „Ich glaube, dass Herr Kettler ein Mann der alten Schule ist. Er hat seine Vorzüge beim Thema Bauen, da hat er die auch unbestritten.“

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Bäderchef Roland Kettler verweist hingegen auf Anfrage der NRZ darauf, dass „Arbeitnehmer generell, auch ohne spezielle tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelung, der Verpflichtung unterliegen, Verschwiegenheit über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren.“ Doch wieso der Aufsichtsrat nichts wissen darf? Kettler formuliert es anders herum: Die „Berichterstattung an den Aufsichtsrat und weitere Gremien durch die Geschäftsführung“ soll „gewährleistet werden“, weil damit der „zunehmenden Verunsicherung bei den Beschäftigten entgegengewirkt“ werden sollte. Diese seien wohl zuletzt häufig direkt angefragt worden.