Düsseldorf. Fälle von vorgeschobenen Eigenbedarf sind schwierig zu beweisen. Dennoch macht der Vorsitzende des Düsseldorfer Mietervereins Betroffenen Mut.
Die Einen müssen raus, weil der neue Vermieter plötzlich Eigenbedarf anmeldet. Andere bekommen erst gar keine Wohnung, weil Online-Plattformen wie AirBnB sie als Ferienunterkunft anbieten und den Markt entziehen. So oder so – der Otto Normalverbraucher hat es auf dem Wohnungsmarkt schwer, Unterstützung gibt es aber durch den Mieterverein.
So flatterten Mietern an der Kronprinzenstraße und der Pfalzstraßeeine Kündigung des Mietverhältnisse wegen Eigenbedarfs ins Haus. Ein Jurist des Mietervereins, der zufällig zwei der Mieter betreute, stellte die Verbindung her, dass dieselben Vermieter in beiden Fällen Eigenbedarf angemeldet hatten. Das machte stutzig, die Mieter wehren sich nun. Doch das ist nicht immer so einfach.
Vorgeschobener Eigenbedarf schwer nachzuweisen
„Fälle von vorgeschobenen Eigenbedarf sind schwierig nachzuweisen“, sagt Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Mietervereins Düsseldorf. Dennoch sei das offenbar zu einer Methode von einigen Vermietern geworden, so Witzke weiter. „Sie versuchen aus der Knappheit an Wohnungen Kapital zu schlagen. Und es bringt nun mal mehr Geld ein, wenn man die Wohnung Luxussanieren lässt und dann vermietet als wenn man alle paar Jahre die Miete um 15 Prozent erhöht.“
Der Vorsitzende appelliert dennoch an Mieter – wenn sie von Mieterhöhungen und Kündigungen betroffen sich – sich zu wehren und die Öffentlichkeit zu suchen. „Wenn so etwas publik wird, melden sich eventuell auch noch andere Betroffene.“ Sollte fälschlich wegen Eigenbedarf gekündigt worden sein und das nachgewiesen werden können, droht dem Vermieter eine Strafe, so Witzke. „In Berlin musste ein Vermieter etwa den Umzug bezahlen und die Differenz zwischen den Mietpreisen für 24 Monate bezahlen.“ Auch dieser Fall zeige, wie wichtig es sei, dass sich Mieter bei Vereinen melden. „Das Mietrecht macht mehr für den Mieter als mancher glaubt. Viele denken: Der Vermieter kann alles machen. Das stimmt aber nicht.“
Zweckentfremdungssatzung „von FDP weichgespült“
Wenn ein Mieter Hilfe benötigt, so berät einer der Berater diesen vorgerichtlich. Sollte eine Klage Aussicht auf Erfolg haben, werde dem Mieter dazu geraten, so der Vorsitzende. „Wir führen das dann soweit, dass ein Anwalt übernehmen kann.“
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Der Mieterverein hat zudem unlängst von der Online-Plattform AirBnB gefordert, Zahlen der durch die Seite vermieteten Ferienwohnungen in NRW offenzulegen. Denn durch die Vermietungen werden dem Markt wichtige Wohnungen entzogen. Bisher taktiere AirBnB „eher hinhaltend, wir sind jedoch noch in Gesprächen“, erklärt Witzke.
Um solchen Unternehmen Einhalt zu gebieten, gibt es eigentlich eine Zweckentfremdungssatzung. Doch die sei von der FDP „weichgespült“ worden, kritisiert Witzke. „Das mindeste wäre, wenn Bestandswohnungen, die schon jetzt betroffen sind, wieder an den Markt zurückgegeben werden.“ Auch eine Auskunftspflicht wird gefordert.