Düsseldorf. Familienvater muss für einen Angriff auf einen Gerichtsvollzieher 4400 Euro Geldstrafe zahlen. Zum Prozess war der Angeklagte nicht erschienen.
Vier Jahre nach dem Angriff auf einen Gerichtsvollzieher hat das Düsseldorfer Amtsgericht einen 38-Jährigen zu einer Geldstrafe von 4400 Euro verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Mann im März 2015 die angeordnete Räumung seiner Wohnung in Düsseldorf nicht akzeptieren und wurde gewalttätig. Er schlug dem Gerichtsvollzieher mit der Faust ins Gesicht, so dass dessen Lippe aufplatzte. Zwei hinzugerufene Polizisten beschimpfte der türkische Familienvater laut Urteil von Mittwoch als „Wichser“ und „Missgeburt“.
Dem Mann wurde Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung vorgeworfen. Der Angeklagte war nicht zum Prozess erschienen. Er hatte dem Gericht zwei Tage zuvor telefonisch mitgeteilt, dass er nicht kommen könne, weil er wegen seiner erkrankten Frau in der Türkei sei. Dies sei kein ausreichender Grund, der Verhandlung fernzubleiben, befand der Richter und verhängte per Strafbefehl die Geldstrafe. Dagegen kann der Angeklagte Einspruch einlegen. Dann muss der Fall erneut verhandelt werden.
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Gerichtsvollzieher wurden in NRW im vergangenen Jahr 288 Mal beleidigt, bedroht oder angegriffen. Es ist ein Anstieg von 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, wie aus einen Bericht des NRW-Justizministerium von Ende März hervorging. Vor dem Bochumer Landgericht hat am Dienstag ein ähnlicher Prozess begonnen. Dort muss sich eine 34-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Gerichtsvollzieher, den sie attackiert haben soll, war danach mehr als zweieinhalb Monate arbeitsunfähig. (mit dpa)