Düsseldorf. Das neue Hochschulgesetz sieht unter anderem eine Anwesenheitspflicht für Studenten vor. Die Heinrich-Heine-Uni erhofft sich mehr Spielraum.

Die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung hat kürzlich ein neues Hochschulgesetz beschlossen. Durch das Gesetz könnten einige grundlegende Änderungen für die Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität und die Düsseldorfer Hochschule kommen. Denn: Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, die Anwesenheitspflicht für Studenten wieder einzuführen, auch militärische Forschung ist durch die neue Bestimmung jetzt wieder an Unis und Hochschulen möglich. Das Gesetz stieß daher von Anfang an bei vielen Studenten und Friedensinitiativen auf Ablehnung, die ihren Protest deshalb während der Parlamentsdebatte vor den Düsseldorfer Landtag trugen.

Uni Düsseldorf sieht keine Gefahr durch Änderungen

Anja Steinbreck, Rektorin der HHU, hat sich bereits zu dem neuen Gesetz geäußert: „Das neue Hochschulgesetz ist mit Augenmaß gestaltet und überlässt uns mehr Autonomie. Der Streit um die Anwesenheitspflicht und die Zivilklausel sind Fata Morganas. Wenn man ihnen näher kommt, verschwinden sie.“

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Eine generelle Anwesenheitspflicht für alle Lehrveranstaltungen darf in den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen an der HHU nicht festgelegt werden. Eine Anwesenheitspflicht darf nur mit Bedacht gefordert werden, wenn sie vor dem Hintergrund des konkreten Kompetenzerwerbs begründet ist, heißt es von der Heine-Uni.

Düsseldorfer Hochschule will sich bald äußern

Die Düsseldorfer Hochschule hat sich bislang noch nicht zu dem neuen Gesetz positioniert: „Wir stimmen uns derzeit intern über das Thema ab und werden wahrscheinlich im kommenden Semester Stellung nehmen“, so Hochschulsprecherin Simone Fischer.