Düsseldorf. In der vergangenen Woche starb eine Frau in einer Düsseldorfer Schönheits-Klinik. Nun ist bekannt: Sie war nicht der erste Todesfall.
Der Tod einer Patientin im Anschluss an eine Schönheitsoperation in Düsseldorf ist nicht der erste Todesfall in der Klinik. Bereits im August 2018 sei eine junge Patientin nach einem ähnlichen Eingriff beim selben Operateur gestorben, sagte Staatsanwalt Uwe Kessel am Dienstag.
In beiden Fällen dauern die Todesermittlungsverfahren an. Im Fall von 2018 müssten dazu rund ein Dutzend Medikamente auf ihre richtige Dosierung und etwaige Wechselwirkungen untersucht werden. Die „Bild“-Zeitung hatte über den weiteren Todesfall berichtet. Es habe sich um eine Studentin gehandelt.
Untersuchung dauert wohl mehrere Wochen
Auch im jüngsten Fall hatte die Obduktion zunächst keine Klarheit über die Todesursache erbracht. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin weitere Untersuchungen angeordnet. Die Frau war laut Kessel an einer Po-Vergrößerung gestorben. Bei dem Eingriff kam es anscheinend zu Komplikationen und die Patientin wurde mit einem Rettungswagen in die Uni-Klinik gebracht, wo sie starb.
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Dass chemisch-toxikologische Untersuchungen mehrere Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen, sei laut Kessel nichts Ungewöhnliches: „Auch beim aktuellen Fall wird das Todesermittlungsverfahren wahrscheinlich länger dauern.“
Zuerst müsse herausgefunden werden, welche Medikamente verabreicht wurden und wie sie dosiert waren. „Anschließend wird überprüft, ob die Frau vor dem Eingriff schon andere Medikamente genommen hat und ob diese Einnahme mit dem Arzt abgesprochen war“, so Kessel.
Arzt darf weiter in der Klinik arbeiten
Der Staatsanwalt betonte, dass in beiden Fällen noch unklar sei, ob eine Straftat vorliege: „Derzeit laufen Todesermittlungsverfahren, bei denen die jeweilige Todesursache ermittelt werden soll.“ Ob im Anschluss daran ein Ermittlungsverfahren gegen den zuständigen Arzt eingeleitet wird, müsse abgewartet werden.
„Solange kein strafrechtliches Verfahren erhoben wird, darf er weiterhin in der Klinik arbeiten“, so Kessel. Für ein Berufsverbot sei ein dringender Tatverdacht erforderlich. Dieser liege derzeit nicht vor. (dpa/def)