Der Düsseldorfer Rat stimmt kommende Woche über eine Schutzsatzung ab – der Hotelverband stellt konkrete Forderungen.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Nordrhein begrüßt die geplante Wohnraumschutzsatzung der Stadt Düsseldorf. „Mit Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass die Stadt Düsseldorf ihren Handlungsspielraum in Sachen Share-Economy, zum Beispiel Airbnb, nutzt und eine Wohnraumschutzsatzung auf den Weg bringt“, heißt es von der Dehoga Nordrhein-Geschäftsführer Thomas Kolaric. Über das Thema des Wohnraumschutzes soll in der kommenden Ratssitzung am Donnerstag, 4. Juli, abgestimmt werden. Die FDP hatte in der Vergangenheit eine solche Satzung immer wieder blockiert. Jetzt zeigten sich die Freien Demokraten einer neuen Vorlage der Satzung aber offen und schlugen einen Kompromissvorschlag vor, dem auch die Ampelpartner SPD und Grüne zustimmten.
Dehoga appelliert an Laschet
Mit der neuen Satzung will man vor allem gegen den Leerstand und hohe Mietpreise durch Ferienwohnungen vorgehen. Die Satzung soll Eigentümern künftig untersagen können, ihre Wohnungen aus Spekulationsgründen über einen längeren Zeitraum leerstehen zu lassen. Zudem soll sie verhindern, dass Eigentümer ihre Wohnungen zu Ferienapartments umwidmen und dauerhaft für Touristen zur Verfügung stellen. In vielen Metropolen hatte die Vermietung privater Wohnungen zu einem Anstieg der Mietkosten und zu einer Verdrängung alteingesessener Mieter geführt.
„Die Wohnraumschutzsatzung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir möchten jedoch auch deutlich sagen, dass eine Wohnraumschutzsatzung allein nicht ausreichend sein wird. Aus diesem Grund werden wir uns gemeinsam mit Mieterschutzvereinen an Herrn Ministerpräsidenten Armin Laschet wenden und ihn bitten, sich des Themas Share Economy kurzfristig anzunehmen und im Sinne einer nachhaltigen und umfassenden Lösung das Wohnungsaufsichtsgesetz NRW zu ändern“, heißt es von der Dehoga Nordrhein.
Kritik an den privaten Vermietungsmodellen
Von der Dehoga hatte es immer wieder Kritik an privaten Vermietungsmodellen wie Airbnb gegeben. „Insbesondere das Buchungsportal Airbnb bietet zwischenzeitlich ausufernde Angebote an Wohneinheiten, sowohl im Bereich der Zimmervermietung, wie auch im Bereich von Eigen-ums- und Mietwohnungen. Es ist festzustellen, dass das zu einem Wegfall von Wohnraumund damit zu einer Verknappung des Angebotes führt. In Bezug auf das Hotelgewerbe tritt Airbnb einerseits als Wettbewerber auf, unterliegt andererseits bislang aber nicht den gleichen Standards, wie sie beispielsweise an die Hotellerie gestellt werden“, argumentiert die Dehoga Nordrhein.
Die Vereinigung fordert eine Verschärfung des Wohnungsaufsichtsgesetz NRW entsprechend dem Hamburger und Berliner Modell. In Hamburg etwa müssen Vermieter angeben, ob sie ihre Wohnung als Ferienunterkunft vermieten, bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro.
Dehoga fordert Info-Kampagne
Die Dehoga stellt konkrete Forderungen an die Düsseldorfer Politiker: „Eine engere, koordinierte und zielgerichtete Zusammenarbeit aller Ämter, die mit dem Thema zu tun haben. Hier sollte auch das zuständige Finanzamt einbezogen werden. Die Stadt Düsseldorf sollte sich zudem öffentlich im Rahmen einer Informationskampagne klarpositionieren gegen Zweckentfremdung und Wohnraumvernichtung. Es müssten alle infrage kommenden Einheiten, also auch Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, in diese Satzung einbezogen werden.“