Düsseldorf. Ein schwerer Unfall mit einem E-Scooter in Düsseldorf offenbart für die dortige Polizei gleich mehrere Probleme mit solchen E-Tretrollern.

Es ist der erste schwere Unfall mit einem E-Scooter in Düsseldorf. Und die Polizei geht davon aus, mit weiteren muss gerechnet werden: Ein 50-Jähriger Mann auf einem Elektro-Tretroller ist am Mittwochnachmittag im Stadtteil Derendorf schwer verletzt worden. Er war auf der falschen Straßenseite unterwegs und prallte frontal in ein entgegenkommendes Fahrrad.

„Trotz Ausweichversuchen kam es zum Zusammenstoß“, berichtete am Donnerstag die Polizei. Gegen 16.25 Uhr war der 50-Jährige auf dem E-Scooter auf dem Radweg an der Ulmenstraße unterwegs. In Höhe der ehemaligen Polizeiwache Derendorf kam ihm eine 40-Jährige auf einem Fahrrad entgegen; sie war auf der richtigen Straßenseite unterwegs, hieß es bei der Polizei. Dann krachte es.

E-Scooter hatte keine Betriebserlaubnis und war nicht versichert

Die Radfahrerin wurde leicht verletzt, der Rollerfahrer stürzte und musste mit schweren Verletzungen stationär in ein Krankenhaus, teilte die Polizei mit. Die beschlagnahmte dessen E-Scooter und fand rasch heraus: Der Elektrotretroller war nicht zugelassen, hatte keine Betriebserlaubnis und war auch nicht versichert: „Die Angaben auf dem Fabrikschild wurden lediglich in chinesischen Schriftzeichen ausgewiesen“, heißt es in der Polizeimitteilung.

„Wir müssen uns darauf einstellen, dass solche Unfälle mit E-Scootern jetzt häufiger vorkommen“, glaubt man unterdessen bei der Polizei Düsseldorf. „E-Scooter werden zunehmend Teil des Straßenbildes“, sagte ein Sprecher auf Nachfrage. Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis „fallen dadurch weniger auf“.

Keine Helmpflicht für E-Scooter-Nutzer

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Erst seit Mitte Juni dürfen E-Scooter offiziell im Straßenverkehr genutzt werden. Diese so genannten „Elektrokleinstfahrzeuge“ brauchen aber eine amtliche Betriebserlaubnis, müssen haftpflichtversichert sein und ein entsprechendes Kennzeichen haben. Eine Helmpflicht hingegen gibt es für Nutzer solche Elektrotretroller nicht.

In 58 Städten bundesweit, darunter 16 in NRW, sind E-Scooter als Leihfahrzeuge bereits zu finden, oder sollen es in Kürze sein, heißt es beim Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge. Dabei sorgen sich viele Kommunen über die Sicherheitsgefahren im Straßenverkehr. So planen aktuell mehrere Städte in NRW gesonderte Verbotszonen für E-Scooter.

„Ein Aufprall mit Tempo 12 hat die Wucht von sechs Zementsäcken“

Fahren dürfen E-Scooter auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen; in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen müssen sie geschoben werden. Nur wenn kein Radweg vorhanden ist, darf man mit einem E-Scooter eine Straße befahren. Zudem gilt für E-Scooter: Sie dürfen maximal Tempo 20 schnell sein, brauchen zwei voneinander unabhängige Bremsen und Beleuchtung.

Das Unfallrisiko von E-Scootern ist laut dem Gesamtverband der Versicherer in Deutschland sehr hoch. Pralle ein E-Tretroller etwa mit Tempo zwölf in einen stehenden Fußgänger, entfalte das die Wucht von 150 Kilogramm, mithin sechs Zementsäcken, heißt es in einer Stellungnahme der GDV-Unfallforschung.

Wie es zu dem Unfall auf der Ulmenstraße kam, ermittelt jetzt die Polizei. „Dass der E-Scooter keine Betriebserlaubnis hat, muss nicht bedeuten, dass er technische Mängel hat“, sagte der Polizeisprecher. Rechtliche Folgen hat der Unfall für den Fahrer des E-Tretrollers allerdings: „Wir reden hier über eine Ordnungswidrigkeit oder sogar über eine Verkehrsstraftat“, hieß es bei der Polizei. (dae)