Düsseldorf/Kreis Viersen. . Kombination „HH 1933“ erinnere an die Machtergreifung und den Gruß „Heil Hitler“. Ein Bürger hatte sich über das Wunschkennzeichen beschwert.

Ein Straßenverkehrsamt darf ein auf Wunsch des Halters vergebenes Auto-Kennzeichen mit den Initialen „HH 1933“ wieder einziehen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. „HH 1933“ erinnere „an die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft“ und sei daher „sittenwidrig“.

Mit dem Wunschkennzeichen „HH 1933“ hatte ein Halter im Kreis Viersen seinen Wagen zugelassen. Auf eine Bürgerbeschwerde hin zog das Straßenverkehrsamt das Kennzeichen jedoch wieder ein. Dagegen zog der Halter vor das Verwaltungsgericht. Das erklärte das Vorgehen des Straßenverkehrsamts für rechtmäßig: „Der durchschnittliche Bürger assoziiere ,HH 1933’ mit dem Nationalsozialismus im Dritten Reich.“ 1933 stehe zeitgeschichtlich für die Machtergreifung der Nationalsozialisten, „HH“ sei eine Abkürzung des im Dritten Reich üblichen Grußes „Heil Hitler“.

Gegen die Entscheidung ist Beschwerde möglich

Allerdings dürfe der Halter nicht wie geschehen vom Straßenverkehrsamt verpflichtet werden, die alten Kennzeichen entwerten und neue prägen und anbringen zu lassen. Damit ist die Behörde „nach Auffassung des Gerichts zu weit gegangen“.

Ob der Halter den Wagen mit einem neuen Kennzeichen ausstatte, entscheide er allein. Allerdings wird er das wohl müssen. Ohne neues Kennzeichen könnte das Straßenverkehrsamt den Wagen stilllegen. Der Wagen dürfte dann nur noch auf Privatgelände bewegt werden.

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.