Düsseldorf. . Nach einem Urteil in Krefeld befürchtet Düsseldorf Auftritte mit Wildtieren. Die Stadt überlegt, eine Änderung des Tierschutzgesetzes anzustoßen.
Treten in Düsseldorf im Zirkus bald wieder Wildtiere auf? Eigentlich dürfen seit Oktober 2015 keine Zirkusse mit Wildtieren gastieren – seit der erfolgreichen Klage des Zirkus Charles Knie gegen die Stadt Krefeld vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht könnte mit dem Wildtierverbot aber bald auch in der Landeshauptstadt Schluss sein.
Stadt liegt noch keine Anklage des Zirkus vor
Das geht aus einer Anfrage der Tierschutzpartei Freie Wähler aus dem Stadtrat hervor. Die Stadt könnte aber auf dem Städtetag eine Änderung des Tierschutzgesetzes anstoßen. Die Lage ist derzeit nicht klar, von einem Gastspiel des Zirkus Paul Busch mit Wildtieren am 9. September auf dem Staufenplatz ist aber auszugehen. Eigentlich hatte der Zirkus für sein Gastspiel eine Absage von der Stadt erhalten, sich dann nach der erfolgreichen Klage gegen Krefeld aber um ein Verfahren gegen Düsseldorf vor dem Verwaltungsgericht bemüht.
In Kürze werde man mit einer Entscheidung des Gerichts rechnen, hatte Zirkussprecher Henry Frank Anfang April noch gesagt (NRZ berichtete). Doch nun heißt es im Stadtrat von der Verwaltung plötzlich: „Es gibt einen Antrag des Zirkus Busch für ein Gastspiel in der Zeit vom 9. und 23. September auf dem Staufenplatz. Ein Antrag oder eine Klage des Zirkus Busch ist der Stadt aber noch nicht zugestellt worden“, so Ordnungsdezernent Christian Zaum.
Zirkus will keine weiteren Aussagen machen
Also hat der Zirkus nun doch nicht geklagt? Beim Zirkus Paul Busch heißt es auf Anfrage unserer Redaktion: „Unser Rechtsanwalt steht in engem Kontakt mit der Stadt Düsseldorf. Mehr will ich dazu derzeit nicht sagen“, so Sprecher Henry Frank.
Doch die Stadt lässt schon durchblicken, dass ein Auftritt mit Wildtieren auch in Düsseldorf aller Wahrscheinlichkeit nach kommen wird: „Sollte der Zirkus Busch indes gegen die Stadt vorläufigen Rechtsschutz beantragen, würde die Stadt voraussichtlich ebenfalls zur Genehmigung eines Gastspiels ohne Beschränkung der mitzuführenden Tiere verpflichtet werden“, so Zaum.
Stadt könnte Änderung des Tierschutzes anstoßen
Sollte das Oberverwaltungsgericht Münster zu Gunsten des Zirkus urteilen, könne „die Stadt über den Rechtsausschuss des Deutschen Städtetages eine Initiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes initiieren oder unterstützen“, hieß es von der Verwaltung auf Anfrage der Fraktion Tierschutz Freie Wähler am Donnerstag im Stadtrat.